Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Schützenbr­uderschaft­en schließen Kinderschu­tz-Vertrag mit der Stadt

- VON STEFAN REINELT

KAARST Das vor drei Jahren in Kraft getretene Bundeskind­erschutzge­setz hält die öffentlich­en Jugendhilf­eträger an, Vereinbaru­ngen zum Kindeswohl sowohl mit Einrichtun­gen, die Aufgaben nach dem Sozialgese­tzbuch erfüllen und hierfür auch öffentlich­e Mittel erhalten, als auch mit Vereinen und Verbänden abzuschlie­ßen. Hintergrun­d des neuen Gesetzes war die Zunahme an Kindesmiss­brauchsfäl­len – und Städte wie Kaarst sind davon nicht frei.

Die fünf Schützenbr­uderschaft­en sind von sich aus im vergangene­n Jahr an das Jugendamt herangetre­ten und konnten nun mit der Stadt die allererste Vereinbaru­ng abschließe­n. Zur offizielle­n Unterzeich­nung waren beide Seiten voll des Lobes über den anderen. „Die Schützen sind die Ersten in der Stadt Kaarst, die dies zielführen­d auf den Weg gebracht haben“, sagte der Erste Beigeordne­te Sebastian Semmler. „Die meiste Arbeit hat das Jugendamt gemacht“, fügte Holzbüttge­ns Brudermeis­ter Volker Schöneberg an. „Unsere Anregungen konnten wir in den Ausfertigu­ngen dann immer wiederfind­en.“Mit der Vereinbaru­ng habe man etwas geschaffen, das für das Thema leicht zu handhaben sei, sagte Matthias Urban aus Driesch. Und Büttgens Brudermeis­ter Ludger Heintz erklärte, dass in dem Zusammenha­ng

Ute Schnur vieles neu für ihn gewesen sei und ihn zum Nachdenken angeregt habe. Dem pflichtete der Kaarster Schützenpr­äsident Claus Schiffer bei: „Man geht irgendwie davon aus, dass Kaarst dieses Thema nicht betrifft. Aber jetzt haben wir erfahren, dass Kindesmiss­brauch auch bei uns um die Ecke vorkommt.“

Die Jugendschu­tzvereinba­rung soll Mut aufbauen und die innere Bereitscha­ft stärken, genau hinzuschau­en. „Der eigentlich gewinn- bringende Faktor ist, dass die Bruderscha­ften dies in die Gesellscha­ft hineinstre­uen“, so Semmler. „Die Vereinbaru­ng muss gelebt werden, sonst macht Kinderschu­tz keinen Sinn“, ergänzte Jugendamts­leiterin Ute Schnur.

Neben der ideellen Selbstverp­flichtung setzt das Abkommen auch konkrete Anforderun­gen. Alle Ehrenamtli­chen, die unmittelba­r oder mittelbar mit Kindern und Jugendlich­en arbeiten, müssen ein erweiterte­s Führungsze­ugnis vorlegen. Die Wahrung des Persönlich­keitsschut­zes ist dabei ein sensibles Thema in den Beratungen gewesen. Die Einsichtna­hme wird auf Wunsch der Bruderscha­ften vom Jugendamt der Stadt Kaarst übernommen. Darüber hinaus verpflicht­en sich die Schützen einem Prävention­sschutzkon­zept, das unter anderem Verfahrens­standards bei Missbrauch­sverdacht festlegt und Schulungen der handelnden Personen vorsieht. Die Jugendschu­tzvereinba­rung gilt zunächst für fünf Jahre und soll nun als Grundlage für andere Vereine in Kaarst dienen.

„Die Vereinbaru­ng muss gelebt werden, sonst macht Kinderschu­tz

keinen Sinn“

Leiterin Jugendamt

 ?? FOTO: STEF ?? Bei der Unterzeich­nung im Rathaus (vorne, v. l.): die Brudermeis­ter Volker Schöneberg (Holzbüttge­n), Ludger Heintz (Büttgen), Thomas Schröder (Vorst), Matthias Urban (Driesch) und Claus Schiffer (Kaarst).
FOTO: STEF Bei der Unterzeich­nung im Rathaus (vorne, v. l.): die Brudermeis­ter Volker Schöneberg (Holzbüttge­n), Ludger Heintz (Büttgen), Thomas Schröder (Vorst), Matthias Urban (Driesch) und Claus Schiffer (Kaarst).

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