Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Hausbesitzer müssen sich vor nassen Kellern selbst schützen
NEUSS (NGZ) Auch wenn es heute etwas kühler werden soll, sind die Temperaturen inzwischen beständig frühlingshaft. Doch mit höheren Temperaturen steigt auch die Gefahr von Gewittern und Starkregen. Sind die Niederschlagsmengen sehr groß, kann es zu immensen Belastungen des unterirdischen Kanalnetzes kommen, warnt InfraStruktur Neuss (ISN) – die öffentliche Anstalt kümmert sich in Neuss um die Abwasserentsorgung. Und dann kann es für Mieter und Hausbesitzer sehr unangenehm werden: Oft werden Kellerräume und SouterrainWohnungen überflutet.
Denn die Kanalisation kann laut ISN unter Umständen nicht jedem Starkregen standhalten, und es kann deshalb zu einem Rückstau aus dem Kanalnetz kommen. InfraStruktur Neuss gibt daher Tipps, wie sich Überflutungen und Schäden an Gebäuden und Mobiliar verhindern lassen.
Denn jeder Hauseigentümer muss sich selbst gegen die möglichen Auswirkungen des sogenannten „Rückstaus aus dem Kanalnetz“schützen. Sämtliche unterhalb der Straßenoberkante liegende Kanaleinläufe sind durch dicht schließende Absperrvorrichtungen zu sichern, die nur bei Bedarf geöffnet werden dürfen.
Wo sich der ständige Verschluss der Rückstauvorrichtung nicht durchführen lässt, wie beispielsweise bei Toilettenanlagen, muss das Abwasser mit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bis über Straßenniveau gehoben und dann dem öffentlichen Straßenkanal zugeleitet werden.
Ebenfalls darf das Wasser von Niederschlagswasserabläufen (z.B. Hofabläufe), die tiefer liegen als die Straße, nur über eine Hebeanlage rückstaufrei dem städtischen Kanalnetz zugeführt werden.
In der Entwässerungssatzung der ISN kann nachgelesen werden, ob und wie Kanaleinläufe abgesichert werden müssen. Für eine einwandfreie Funktion der Rückstausicherungen sind die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und dabei gleichzeitig zu reinigen.