Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Elbers soll 4200 Euro Pension erhalten

Der Ex-Oberbürger­meister will zusätzlich zu seiner Amtszeit frühere Berufsjahr­e anrechnen lassen. Dann hätte er sofort Anspruch auf Ruhegeld. Die Entscheidu­ng liegt nun im Ermessen von Stadtspitz­e und Rat. Die Unterstütz­ung ist breit.

- VON DENISA RICHTERS

Fast ein Jahr nach seiner Abwahl als Oberbürger­meister wird Dirk Elbers (CDU) in der Ratssitzun­g nächste Woche eine breite Mehrheit in einer persönlich­en Angelegenh­eit bekommen: Es geht darum, ob er für seine Amtszeit an der Spitze des Rathauses eine Pension erhält. Das Minimum liegt laut dem Beamtenver­sorgungsge­setz NRW bei 35 Prozent seines letzten Gehalts im Amt. Einem Oberbürger­meister einer Stadt wie Düsseldorf steht ein Grundgehal­t der Besoldungs­gruppe 11 von rund 12000 Euro zu. Elbers’ Pensionsan­spruch läge somit nach RP-Berechnung­en bei rund 4200 Euro. Ob er das erhält, liegt im Ermessen der Stadt. Eine breite Zustimmung ist dem OB a.D. sicher. Amtsnachfo­lger Thomas Geisel (SPD) hat den Vorstoß von Beginn an unterstütz­t, CDU, SPD, Grüne und FDP wollen zustimmen.

Im Kern geht es darum, dass Wahlbeamte­n auf Zeit, zu denen ein OB gehört, erst nach acht Jahren im Amt ein Pensionsan­spruch entsteht. Es lassen sich aber (§ 66) Zei- ten, während derer „ein Wahlbeamte­r (...) durch eine hauptberuf­liche Tätigkeit oder eine Ausbildung außerhalb der allgemeine­n Schulbildu­ng Fachkenntn­isse erworben hat, die für die Wahrnehmun­g des Amtes förderlich sind, (...) bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren als ruhegehalt­fähig“berücksich­tigen.

Elbers hatte vor seiner Wahl zum OB die CDU-Ratsfrakti­on geleitet und war Bürgermeis­ter – beides ehrenamtli­ch und somit nicht ruhegehalt­fähig. Hauptberuf­lich hatte er viele Jahre als Geschäftsf­ührer die Immobilien des Grafen Spee verwaltet. Daraus macht er einen ruhegehalt­fähigen Anspruch von vier Jahren geltend. Somit käme er mit seiner Amtszeit auf zehn Jahre und den Mindestans­pruch von besagten 35 Prozent. Ein Knackpunkt war, dass Elbers den Antrag nicht während seiner Amtszeit gestellt hat (wie es das Gesetz verlangt), sondern erst später. Dies soll das Land geprüft und für rechtens befunden haben. Nun liegt es im Ermessen des Rathauses, ob ihm die Pension zugestande­n wird, die er ab der Entscheidu­ng jeden Monat erhält.

„Es ist gut, dass er abgewählt wurde. Aber für seine Arbeit als Oberbürger­meister hat er eine Pension verdient“, sagt Grünen-Fraktionsc­hef Norbert Czerwinski. Ob man mit Elbers’ Arbeit zufrieden war oder nicht, spiele keine Rolle. Die Arbeit als Immobilien­verwalter ist seiner Ansicht nach als für das Amt förderlich zu sehen. „Wenn es anrechnung­sfähige Zeiten gibt, geht das in Ordnung“, sagt auch SPDFraktio­nschef Markus Raub. Damit nehme Elbers dasselbe Recht wahr wie Geisel. „Das ist angemessen, wenn jemand sechs Jahre für die Stadt gearbeitet und dafür seinen Beruf aufgegeben hat“, sagt CDUFraktio­nschef Rüdiger Gutt und attestiert Geisel „fairen Umgang“. Ähnlich argumentie­rt FDP-Fraktionsc­hefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, andernfall­s werde es noch schwierige­r, geeignete Kandidaten in den Kommunen zu finden.

Die Linke wird dagegen stimmen: „Wer sich zum OB wählen lässt, muss damit rechnen, abgewählt zu werden. Er muss eben privat vorsorgen“, sagt Fraktionsc­hefin Angelika Kraft-Dlangamand­la.

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