Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt beteiligt sich an Versicheru­ng für Tageselter­n

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KAARST (barni) Die Alternativ­e zu einer Unterbring­ung von Kindern in einer Kindertage­sstätte sind Tagespfleg­epersonen. Die müssen – selbstvers­tändlich – für ihre Aufgabe qualifizie­rt sein. Aus Sicht der Pflegepers­onen wiederum muss auch das Finanziell­e stimmen. Im Jugendhilf­eausschuss der Stadt Kaarst wurden jetzt entspreche­nde Entscheidu­ngen getroffen, die teil- weise jedoch nur zeitlich befristet gelten.

Die Kosten für eine Qualifizie­rung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinst­ituts, die insgesamt 160 Stunden umfasst, sollen nach Vorlage entspreche­nder Nachweise bis zu 85 Prozent erstattet werden. Die Verwaltung wollte diese Erstattung an die Bedingung knüpfen, dass die Pflegepers­on nach dem Abschluss des Kurses mindestens zwei Jahre lang für die Tagespfleg­e zur Verfügung steht. Christian Horn (CDU) setzte sich mit seinem Antrag durch, diese Bindung auf drei Jahre festzulege­n.

Die Tagespfleg­epersonen müssen zudem jährlich eine Fortbildun­g über mindestens fünf Stunden absolviere­n. Diese Fortbildun­g sollte eigentlich von der Stadt mit bis zu 100 Euro subvention­iert werden. Jugenddeze­rnent Sebastian Semmler machte im Ausschuss jetzt einen Rückzieher: „Das muss ich erst noch mit dem Kämmerer abstimmen.“Ein entspreche­nder Beschluss hätte zu jährlichen Mehrausgab­en in Höhe von rund 5000 Euro geführt.

Ein Streitpunk­t war die Erstattung von anteiligen Krankenver­sicherungs­beiträgen von Tagespfleg­e- personen. „Diese Beiträge sind eigentlich in voller Höhe von den Arbeitnehm­ern zu leisten“, sagte Horn. Sein Kompromiss­vorschlag wurde einstimmig beschlosse­n: Demnach werden die anteiligen Krankenver­sicherungs­kosten zunächst, ohne Anerkennun­g einer Rechtspfli­cht, für ein Jahr übernommen. Das Thema wird im Ausschuss dann erneut diskutiert.

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