Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Stadt beteiligt sich an Versicherung für Tageseltern
KAARST (barni) Die Alternative zu einer Unterbringung von Kindern in einer Kindertagesstätte sind Tagespflegepersonen. Die müssen – selbstverständlich – für ihre Aufgabe qualifiziert sein. Aus Sicht der Pflegepersonen wiederum muss auch das Finanzielle stimmen. Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Kaarst wurden jetzt entsprechende Entscheidungen getroffen, die teil- weise jedoch nur zeitlich befristet gelten.
Die Kosten für eine Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts, die insgesamt 160 Stunden umfasst, sollen nach Vorlage entsprechender Nachweise bis zu 85 Prozent erstattet werden. Die Verwaltung wollte diese Erstattung an die Bedingung knüpfen, dass die Pflegeperson nach dem Abschluss des Kurses mindestens zwei Jahre lang für die Tagespflege zur Verfügung steht. Christian Horn (CDU) setzte sich mit seinem Antrag durch, diese Bindung auf drei Jahre festzulegen.
Die Tagespflegepersonen müssen zudem jährlich eine Fortbildung über mindestens fünf Stunden absolvieren. Diese Fortbildung sollte eigentlich von der Stadt mit bis zu 100 Euro subventioniert werden. Jugenddezernent Sebastian Semmler machte im Ausschuss jetzt einen Rückzieher: „Das muss ich erst noch mit dem Kämmerer abstimmen.“Ein entsprechender Beschluss hätte zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von rund 5000 Euro geführt.
Ein Streitpunkt war die Erstattung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen von Tagespflege- personen. „Diese Beiträge sind eigentlich in voller Höhe von den Arbeitnehmern zu leisten“, sagte Horn. Sein Kompromissvorschlag wurde einstimmig beschlossen: Demnach werden die anteiligen Krankenversicherungskosten zunächst, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, für ein Jahr übernommen. Das Thema wird im Ausschuss dann erneut diskutiert.