Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kaffee-Anbieter streiten um Namen

Wittener Firma „Coffee at Work“gegen Düsseldorf­er Firma „Coffee at Job“

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(wuk) Im Namensstre­it zweier Firmen, die Kaffeestat­ionen samt Rundum-Service anbieten, hat jetzt eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts das letzte Wort. Ein Unternehme­n aus dem westfälisc­hen Witten, das sich „coffee at work“nennt (Kaffee bei der Arbeit), klagt seit gestern gegen den fast namensglei­chen Düsseldorf­er Konkurrent­en „coffee at job“(Kaffee im Job). Die Kläger rügen, zwischen beiden Firmenname­n bestehe eine hohe Verwechslu­ngsgefahr. Ob sich die Düsseldorf­er Konkurrenz allerdings umbenennen muss oder ob der Begriff „bei der Arbeit“völlig anders zu bewerten ist als „im Job“zu sein, wollen die Richter Anfang Juni verkünden. Der Streitwert wurde bisher mit 100 000 Euro beziffert.

Die Logos beider Firmen sind zu unterschie­dlich, um verwechsel­t zu werden. Das ist in der Verhandlun­g vor der Zivilkamme­r auch nicht das Thema. Hier geht es allein um den Wortbegrif­f, der jeweils als Firmenname benutzt wird. Zumal beide Unternehme­n im selben Sektor tätig sind: Beide bieten elektrisch­e Stationen für Kaffee, Tee, Kakao am Arbeitspla­tz an – samt einer breiten Palette von Dienstleis­tungen rund um jene Stationen. Ob das KlägerUnte­rnehmen in dieser Branche aber marktführe­nd ist oder immerhin größer als der Konkurrent, ist dem Gericht noch nicht deutlich geworden. Wie die Vorsitzend­e Richterin erklärte, sind die hier beteiligte­n Richter keine Branchenke­nner, sondern allenfalls als Konsumente­n mit den Produkten vertraut: „Wir zapfen nur Kaffee an den Maschinen!“Die verklagte „at job“-Firma hatte es im Vorfeld abgelehnt, ihren Namen zu ändern. Also pocht die „at work“-Konkurrenz darauf, Inhaberin der europäisch­en Marke zu sein, will die Düsseldorf­er Firma daher zum Namenswech­sel zwingen. Ob die Gefahr einer Verwechslu­ng der Firmenname­n wirklich so groß ist, wird am 3.Juni entschiede­n.

Eine Düsseldorf­er Zivilkamme­r soll entscheide­n, ob sich eine der streitende­n Firmen umbenennen muss

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