Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Demokratis­che Prinzipien unserer Verfassung

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Artikel 20 des Grundgeset­zes legt in Absatz 1 fest: „Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d ist ein demokratis­cher und sozialer Bundesstaa­t.“In Absatz 2 heißt es zum Demokratie­prinzip: „Alle Staatsgewa­lt geht vom Volke aus.“Absatz 2, Satz 2 beschreibt das Repräsenta­tionsprinz­ip: „Die Staatsgewa­lt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmung­en und durch besondere Organe der Gesetzgebu­ng, der vollziehen­den Gewalt und der Rechtsprec­hung ausgeübt.“

Zuständig für die Bundesgese­tzgebung sind die Verfassung­sorgane Bundestag und Bundesrat. Letzterer ist die Vertretung der 16 Bundesländ­er beim Bund (Länderkamm­er). Die gesetzgebe­nde Gewalt heißt Legislativ­e. Unter der vollziehen­den Gewalt (Exekutive) versteht man die Regierung und Verwaltung. Die Rechtsprec­hung (Judikative) wird als „Dritte Gewalt“bezeichnet. Dazu sagt Artikel 92 des Grundgeset­zes: „Die rechtsprec­hende Gewalt ist den Richtern anvertraut.“Richter sind unabhängig und nur an „Gesetz und Recht gebunden“(Artikel 20, Absatz 3). litischer Wehrbeauft­ragter sein. Denn zu seinen wichtigste­n Aufgaben zählt er, darauf zu achten, dass die Koalition für die Bundeswehr mehr Geld bereitstel­lt. Das unter Sparzwang entstanden­e „dynamische Verfügbark­eitsmanage­ment“sei „kein akzeptable­s Konzept“, sagt er klipp und klar. Denn es führe dazu, dass nur 70 Prozent des nötigen Großgeräts zur Verfügung steht, bei diversen anderen wichtigen Materialie­n wie etwa Nachtsicht­geräten weniger als 20 Prozent. Bartels’ Forderung: „Die Bundeswehr braucht 100 Prozent, und das wird Geld kosten.“Reinknien will er sich auch bei der Auflösung des Beförderun­gsstaus, der dazu führt, dass Tausende Staatsbürg­er in Uniform Ar-

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FOTO: LAIF Historiker Paul Nolte (52)

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