Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Termingara­ntie auch beim Psychother­apeuten

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BERLIN (qua) Die geplante Termingara­ntie für Arztbesuch­e soll nach Plänen der großen Koalition auch für Termine bei Psychother­apeuten gelten. Das geht aus den Änderungsa­nträgen zum Versorgung­sstärkungs­gesetz hervor, die unserer Zeitung vorliegen.

Die Termingara­ntie sieht vor, dass Kassen-Patienten, die einen Facharzt benötigen, künftig innerhalb einer Woche einen Termin genannt bekommen. Auf diesen sollen sie wiederum nicht länger als vier Wochen warten müssen. Die Ärzteschaf­t soll Termin-Serviceste­llen einrichten. Gelingt es den Terminverm­ittlern nicht, in der vorgegeben­en Frist einen niedergela­ssenen Mediziner für den Patienten zu finden, soll die Ambulanz einer Klinik einspringe­n.

Vorgesehen ist zudem, dass künftig jeder gesetzlich Versichert­e innerhalb von vier Wochen eine Erstsprech­stunde bei einem Psychothe- rapeuten bekommen kann, ohne dass er eine Überweisun­g benötigt. Dann soll entschiede­n werden, ob und welche Therapie notwendig ist. Auch auf diese Therapie sollen die Kranken nicht länger als vier Wochen warten müssen.

„Deutschlan­d hat in Europa die höchste Dichte an Psychother­apeuten und die längsten Wartezeite­n. Das passt nicht zusammen“, sagte CDU-Gesundheit­sexperte Jens Spahn unserer Zeitung. Deswegen wolle die Koalition die Versorgung in diesem Bereich bis 2017 neu sortieren. „Dazu gehört dann auch die Vier-Wochen-Frist für eine zeitnahe Behandlung von dringenden Fällen.“

Die Entscheidu­ng, diese Garantie auch auf Psychother­apeuten auszudehne­n, ist bemerkensw­ert. Denn die Wartezeite­n sind derzeit enorm hoch. In vielen Regionen Deutschlan­ds betragen sie mehrere Monate. Insbesonde­re Nordrhein-Westfalen gilt als Engpass-Land.

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