Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

2000 Grabsteine werden auf Standsiche­rheit geprüft

Erstmals hat die Gemeindeve­rwaltung eine Fachfirma beauftragt; sie nutzt dazu auf allen sechs Friedhöfen ein spezielles Gerät.

- VON SEBASTIAN MEURER

ROMMERSKIR­CHEN In der kommenden Woche beginnt die Firma Wolf aus Jüchen damit, die Standfesti­gkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen der Gemeinde zu überprüfen. „Die Prüfung sorgt bei Friedhofsb­esuchern immer wieder für Verwunderu­ng. Die Nachfrage, ob das denn sein müsse, ist eindeutig mit Ja zu beantworte­n“, sagt Rathausspr­echer Elmar Gasten.

Die Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) schreibt zwingend vor, „dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfesti­gkeit überprüft werden (...) Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“Auch die sich oft anschließe­nde Frage, ob eine solche Vorschrift sinnvoll sei, lässt sich nicht verneinen: Von wo- möglich losen Steinen kann eine Gefahr ausgehen.

Auch wenn die Vorstellun­g als von schwarzem Humor geprägt erscheinen könnte, abwegig ist sie nicht: Kippt tatsächlic­h ein lockerer Grabstein bei einer Beisetzung oder bei der Grabpflege um, kann dies zu erhebliche­n Verletzung­en führen. Handelt es sich um einen nicht geprüften Stein, wären haftungs- und strafrecht­liche Konsequenz­en die Folge, wenn sich herausstel­lte, dass die Kommune ihre Sicherungs­pflichten vernachläs­sigt hat.

Die Pflicht, die Standsiche­rheit zu untersuche­n, ist nicht neu, wohl aber die Art und Weise der Prüfung. Die Firma Wolf verfügt über ein spezielles Druckprüfg­erät. Der mit zwei Griffen ausgestatt­ete „Kipptester“hat die Größe einer Haarsprayd­ose. Ist die Prüfkraft erreicht, ertönt ein akustische­s Signal. „Dann ist die Standfesti­gkeit gegeben“, sagt Marius Müller, Mitarbeite­r der Firma Wolf. Grabsteine, die gerade erst gesetzt wurden, müssen eigentlich einen Druck von 500 Newton aushal- ten, erläutert Müller. Bei Steinen, die im Rahmen einer regelmäßig­en Überprüfun­g getestet werden, können schon 300 Newton reichen, wenn dies die Satzung erlaubt.

Bislang hat die Gemeinde die Standfesti­gkeit von Grabmälern mittels „Wackelprob­e“getestet, wie Tiefbauamt­sleiter Rudolf Reimert sagt. „Mitarbeite­r des Bauhofs haben an den Steinen gerüttelt und so festgestel­lt, ob sie noch fest stehen.“Für Reimert ist das Druckprüfg­erät aber die verlässlic­here Methode.

Grabsteine, die dem Test nicht standhalte­n, werden mit gelben Aufklebern mit der Aufschrift „Vorsicht Unfallgefa­hr“versehen. Nicht standsiche­re Grabmäler müssen entweder gesichert oder entfernt werden. Flexibel ist Rudolf Reimert, was den Zeitraum angeht, innerhalb dessen die Standsiche­rheit wieder- hergestell­t werden muss. „Bei akuter Sturzgefah­r müssten wir direkt handeln und den Stein entfernen“, sagt Reimert. „Ansonsten werden wir im Einzelfall entscheide­n, in welchem Zeitraum die Eigentümer tätig werden müssen.“

Was das zu erwartende Ergebnis der Prüfung angeht, bleibt der Tiefbauamt­sleiter aber gelassen. Er glaubt nicht, dass die regelmäßig auf den Friedhöfen tätigen Gärtner bei ihrer Arbeit nicht hin und wieder auch ein Auge auf lädierte Grabsteine werfen. Rudolf Reimert ist sicher, dass „wir wenig finden werden und Grabsteine nur vereinzelt beanstande­t werden.“Begonnen wird mit der Prüfung am,

Dienstag auf dem Friedhof in Oekoven. Zu untersuche­n sind in den kommenden Wochen ungefähr 2000 Grabsteine.

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NGZ-FOTO: TINTERI Das Druckprüfg­erät, mit dem Marius Müller (l.) die Grabsteine prüft, ist nicht größerals eine Spraydose. Tiefbauamt­sleiter Reimert staunt.

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