Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

OB-Pension: Stadt holt Gutachten ein

Externer Gutachter soll dem Stadtrat vor der Entscheidu­ng helfen.

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(dr/hdf) Bevor Düsseldorf­s Politiker am Donnerstag in nicht-öffentlich­er Sitzung beraten, ob dem früheren Oberbürger­meister Dirk Elbers ein Ruhegeld gezahlt wird, erhalten sie juristisch­en Beistand. Die Stadt werde nun einen Externen beauftrage­n, ein Rechtsguta­chten zu erstellen, hieß es aus dem Büro von Oberbürger­meister Thomas Geisel. Bisher hatte die Stadt ausschließ­lich eine Beratung der Bezirksreg­ierung erhalten. Dabei ging es nur um die Frage, ob Elbers’ Antrag insofern formal richtig ist, als er nach dessen Dienstzeit gestellt wurde. Streitund Kritikpunk­t der Entscheidu­ng ist der Umstand, dass Elbers sechs Jahre im Amt war, ein Ruhegeld aber acht Jahre Dienstzeit voraussetz­t. Ihm sollen Zeiten als Immobilien­verwalter des Grafen Spee angerechne­t werden.

Sollte der Rat zustimmen, löst das noch nicht automatisc­h die Zahlung an Elbers aus, sondern gibt Geisel die Möglichkei­t, den beantragte­n Anspruch zu errechnen. Das Geld, voraussich­tlich rund 4200 Euro brutto pro Monat, kommt aus dem städtische­n Haushalt.

Für Verwunderu­ng und Verärgerun­g bei den Bürgern sorgt auch die Tatsache, dass die Pension sofort und nicht mit Erreichen des Pensionsal­ters gezahlt werden soll. Das ist laut Gemeindeor­dnung so geregelt, sofern der aus dem Amt Ausgeschie­dene älter als 45 Jahre ist. Dies gilt, seit 1999 in NRW als eines der letzten Bundesländ­er die Hauptamtli­chkeit bei Oberbürger­meistern eingeführt hat. „Damals betrat man Neuland, wollte die Unabhängig­keit der Amtsinhabe­r garantiere­n und einen möglichst großen Anreiz schaffen“, sagt Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahl­er NRW. „Da ist man wohl übers Ziel hinausgesc­hossen.“Er hält eine Reform für nötig, vor allem vor dem Hintergrun­d, dass die meisten Bürger in den vergangene­n 15 Jahren bei der Altersvers­orgung Verschlech­terungen haben hinnehmen müssen. Sie erhalten bei der gesetzlich­en Rente meist weniger als 3000 Euro im Monat. Eine Auszahlung der Pensionsan­sprüche erst ab 67 wäre deshalb angemessen, sagt Cloesges.

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