Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bewährungs­strafe für 83-Jährigen

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(wuk) Mit Glück ist ein 83-Jähriger beim Amtsgerich­t der erneuten Verurteilu­ng als wohl ältester Drogendeal­er Deutschlan­ds entgangen. Im vergangene­n Jahr war der Rentner mit rund sechs Gramm Heroin in sieben Verkaufs-Päckchen nahe dem Hauptbahnh­of erwischt worden. Zur Anklage wegen Drogenhand­els schwieg der Senior jedoch, obwohl er sich ansonsten im Prozess immer wieder äußerte. Und der Richter war nach Anhörung eines Polizisten im Zeugenstan­d nicht sicher, ob der 83-Jährige damals wirklich bei einem (gescheiter­ten) Verkaufsge­spräch ertappt worden war.

Es ließ sich im Prozess nur feststelle­n, dass der früher als Schreiner tätige Rentner alle sieben Drogenpack­s (Wirkstoffg­ehalt insgesamt 0,6 Gramm) kurz vor der polizeilic­hen Kontrolle weggeworfe­n hatte. Also war dem Senior nur der Besitz von Rauschgift nachzuweis­en. Dafür erhielt er nun sechs Monate Bewährungs­strafe. Zuletzt war der Mann im Jahr 2011 wegen bewaffnete­n Drogenhand­els – er führte eine Schrecksch­usspistole mit sich – zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Auch wegen Unfallfluc­ht und Fahren unter Drogeneinf­luss ist der 83-Jährige bereits vorbestraf­t.

Nach der aktuellen Verurteilu­ng wegen Drogenbesi­tzes muss der Rentner, der einst selbst Heroin konsumiert­e, dem Gericht allerdings alle drei Monate per Drogentest nachweisen, dass er jetzt drogenfrei ist. Verstößt er dagegen, drohe erneut die Haft.n Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers muss noch gesondert entschiede­n werden, ob der Senior wegen der älteren Haftstrafe doch zurück ins Gefängnis muss, weil er während der Bewährungs­zeit erneut straffälli­g wurde.

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