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Girokonto für alle kommt

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BERLIN (dpa) Wer ein Girokonto eröffnen will, soll künftig leichter herausfind­en können, welche Bank für ihn das günstigste Angebot hat. Das ist das Ziel eines Gesetzesvo­rhabens, zu dem die Bundesregi­erung jetzt einen Referenten­entwurf vorgelegt hat. Darin ist festgelegt, dass die Kreditinst­itute für die einzelnen Gebühren keine verschwurb­elten Begriffe benutzen dürfen, die für Laien nur schwer verständli­ch sind. Stattdesse­n soll eine „standardis­ierte Zahlungsko­ntentermin­ologie“verwendet werden.

Außerdem sollen Internetse­iten, auf denen Verbrauche­r die Konditione­n verschiede­ner Anbieter ver- gleichen können, von staatliche­r Seite ein Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Dazu gehört etwa, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautoma­ten die jeweilige Bank verfügt.

„Es gibt einige gute Ansätze“, sagte Frank-Christian Pauli, Finanz-Referent beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and. Eine Vereinheit­lichung bestimmter Begriffe und ein Übersichts­blatt mit den wichtigste­n Kosten zum Konto seien aber noch in der europäisch­en Abstimmung. „Von ihnen wird es mit abhängen, wie gut der Vergleich gelingt.“

Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerb­er und Ausländer, die mit einer sogenannte­n Duldung in Deutschlan­d leben, sollen das Recht erhalten, ein sogenannte­s Basiskonto zu eröffnen – und zwar bei einer Bank ihrer Wahl. Einzige Voraussetz­ung ist, dass sich der Kunde legal in der EU aufhält.

Bei dem „Basiskonto“handelt es sich um ein Konto auf Guthabenba­sis. Der Kunde kann Geld erhalten und auch selbst überweisen. Er erhält auch eine Bankkarte, kann aber nicht sein Konto überziehen.

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