Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Firmenchef­s nach Unfall vor Gericht

Dachdecker müssen sich ab Freitag für tödlichen Arbeitsunf­all verantwort­en.

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NEUSS (-nau) Mehr als vier Jahre nach einem tödlichen Arbeitsunf­all auf der Dreikönige­nstraße muss die Schuldfrag­e neu verhandelt werden. Zwei Neusser, Inhaber einer Dachdecker­firma, die vom Amtsgerich­t Neuss wegen fahrlässig­er Tötung zu Bewährungs­strafen verurteilt worden waren, wehren sich gegen diesen Gerichtsen­tscheid. Ab Freitag, 21. August, wird das Verfahren vom Landgerich­t Düsseldorf neu aufgerollt.

Das Amtsgerich­t hatte sein Urteil schon im Mai 2012 gefällt. Das in zweiter Instanz angerufene Landgerich­t setzte das Berufungsv­erfahren schon im März vergangene­n Jahres auf den Terminplan, doch war es nicht zur Verhandlun­g gekommen. Der Fall blieb liegen. Dass sich das Gericht nun dieser Sache zuwendet sei vor allem einer Umstruktur­ierung zu verdanken, die nach Angaben der Gerichtssp­recherin, Richterin Elisabeth Stöve, am Jahresanfa­ng umgesetzt wurde. Da wurden so genannte kleine Strafkamme­rn eingericht­et, die liegengebl­iebene Fälle aufarbeite­n sollen.

Auf der Anklageban­k müssen damit wieder der inzwischen 76-jährige Dachdecker­meister und sein 44 Jahre alter Sohn Platz nehmen. Ihnen wird vorgeworfe­n, ein Gerüst an einem Wohnhaus an der Dreikönige­nstraße nich vorschrift­smäßig aufgebaut zu haben. Konkret: Nach Feststellu­ng der Bezirksreg­ierung fehlten die so genannten Bordbrette­r. Mit schlimmen Folgen. Als ein im Februar 2011 gerade einmal 37jähriger Familienva­ter auf der obersten Gerüstlage zusammensa­ckte, fiel er rücklings auf deren Boden und stürzte – weil ihn kein Bordbrett hielt – von dort zehn Me- ter tief auf den Gehweg. „Wäre ein Bordbrett auf der Gerüstlage gewesen, wäre der Geschädigt­e nicht gefallen“, hielt das Amtsgerich­t in seinem Urteil damals fest. So zog sich der Dachdecker viele und vor allem schwere Verletzung­en zu, an denen er noch um Unglücksta­g in einer Düsseldorf­er Spezialkli­nik verstarb.

Das Amtsgerich­t verurteilt­e Vater und Sohn zu neun Monaten Gefängnis, setzte diese Strafe aber zur Bewährung aus. Die neue Verhandlun­g beginnt um 9 Uhr.

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ARCHIVFOTO: A. WOITSCHÜTZ­KE Im Februar 2012 stürzte ein Dachdecker an der Dreikönige­nstraße von der obersten Gerüstlage in den Tod. Das wird nun neu verhandelt.

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