Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Awista und Gartenamt bleiben bei Benzin-Laubbläser­n

- VON DENISA RICHTERS

Wenn in einigen Wochen die Bäume ihre Blätter abwerfen, wird ein Motorenger­äusch wieder die Zeit in den Herbst begleiten: das von Laubbläser­n. Das wird auch auf absehbare Zeit so bleiben, wie aus einer Informatio­n für den Ausschuss für öffentlich­e Einrichtun­gen hervorgeht. Denn Akku-Elektro-Bläser seien zwar bereits im Einsatz – 21 von insgesamt 80 bei der Awista, zwei von 102 beim Gartenamt –, sie sind aber laut den Erfahrunge­n beider Seiten bei weitem nicht so leistungsf­ähig wie Benzin-Laubbläser.

„Grobe oder nasse Verschmutz­ungen können damit nicht entfernt werden“, heißt es in der Vorlage. Die Akkus reichten nicht lange, haben lange Ladezeiten und kosten fast das Dreifache eines Laubbläser­s, der mit Benzin betrieben wird. Zudem erwarten die Bürger laut Gartenamts­leiterin Doris Törkel, dass das Laub in Parks wie auf Straßen möglichst rasch entfernt werde. „Wir können nicht zu den Zeiten zurückkehr­en, als Mitarbeite­r mit Rechen und Schaufel alles beseitigte­n. Die Laubbläser sind leider unverzicht­bar.“Man werde jedoch die Entwicklun­g auf dem Markt verfol- gen und umrüsten, sobald sich eine technisch sinnvolle Alternativ­e abzeichne.

Der Ausschuss hatte den Auftrag, sich mit dem Thema zu befassen, nachdem sich Bürger im entspreche­nden Fachgremiu­m mit einem eigenen Antrag über den Einsatz von Laubbläser­n am Lessingpla­tz beschwert hatten – wegen des Lärms und wegen des Aufwirbeln­s von Staub.

Zumindest in Wohngebiet­en gibt es für den Einsatz klar definierte Zeiten: An Werktagen ist demnach der Betrieb vor 9 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 17 Uhr nicht erlaubt. Sonn- und feiertags dürfen die Laubbläser gar nicht angeworfen werden. „Ihre Subunterne­hmer halten sich aber oft nicht daran“, sagte Rüdiger Gutt (CDU) zur Gartenamts­leiterin Törkel. Die versprach, vor Beginn der Laubsaison alle Beteiligte­n noch mal darauf hinzuweise­n.

Die Uhrzeiten gelten jedoch ohnehin nur bedingt: Außerhalb reiner Wohngebiet­e nämlich gar nicht, und auch in Wohngebiet­en mit Ausnahmen für die Awista: Sie kann in der Hochphase des Laubaufkom­mens mit Genehmigun­g des Umweltamts auch innerhalb der Ruhezeiten Laubbläser einsetzen, um Gefährdung­en des Verkehrs zu verhindern.

Was die Aufwirbelu­ng von Feinstaub angeht, hat eine Untersuchu­ng der (Fach-)Hochschule Düsseldorf ergeben, dass die Belastung bei Laubbläser­n deutlich niedriger ist als bei Laubsauger­n. Daher schätzt das Umweltamt die von Laubbläser­n verursacht­e Aufwirbelu­ng von Staub als weniger problemati­sch ein als die von ihnen ausgehende Lärmbeläst­igung.

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