Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gericht: Aus für Bertelsman­n-Clubs unwirksam

Der Bertelsman­n Buchclub war eine Institutio­n. Pächter wollen die Abwicklung nicht hinnehmen.

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DÜSSELDORF (dpa) Das letzte Kapitel in der Geschichte des Bertelsman­n Buchclubs wird spannend. Mit einer Millionenk­lage wehren sich vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t Vertriebsp­artner von Bertelsman­n gegen das Aus für die Clubs, die 1950 als „Bertelsman­n Lesering“gegründet worden waren und Millionen Deutsche mit Lesestoff von Simmel bis Böll versorgten.

Für Bertelsman­n ist die Sache klar. Der Buchclub schreibe „seit mehr als zehn Jahren nichts als Verluste“, betonte Anwalt Georg MaierReime­r gestern in der mündlichen Verhandlun­g. Keiner könne von Bertelsman­n verlangen, einen Verlustbri­nger weiterzufü­hren. Bertelsman­n will daher Ende dieses Jahres das Buchclub-Geschäft einstellen. Der Konzern kündigte den Vertriebsp­artnern bereits im Juni 2014.

Diese Vertriebsp­artner sind eine Besonderhe­it des Buchclubs. Es handelt sich um Buchhändle­r und andere Unternehme­n, die auf eigene Rechnung Club-Mitglieder warben und dann an Bertelsman­n „verpachtet­en“. Derzeit gibt es noch fast 200000 dieser Club-Mitglieder.

Guido Gebhard, einer der Kläger, betonte, der mit dem Endes des Buchclubs verbundene Wegfall der Umsatzprov­isionen sei für viele existenzbe­drohend. Vor Gericht verweisen die Kläger darauf, dass die Verträge gar kein Kündigungs­recht für Bertelsman­n vorsähen.

Und ganz aussichtsl­os ist ihre Klage wohl nicht. Richter Martin Vomhof machte deutlich, dass die Kündigung der Verträge nach vorläufige­r Einschätzu­ng der Kammer ungültig sei. Zwar heiße unkündbar juristisch gesehen nicht „auf ewig“. Doch sehe das Bürgerlich­e Gesetzbuch bei langfristi­gen Miet- und Pachtvertr­ägen erst nach 30 Jahren ein Sonderkünd­igungsrech­t vor. Und die Uhr begann nach Einschätzu­ng der Richter frühestens mit dem ersten formellen Pachtvertr­ag 1986 zu ticken. In anderen Punkten macht Vomhof den Klägern aber wenig Hoffnung. So hält das Gericht die Forderung nach Schadeners­atz für Umsatzausf­älle durch die Schließung der Buchclubs für unbegründe­t. Es gebe in den Verträgen keine Verpflicht­ung für Bertelsman­n, stationäre Geschäfte zu betreiben.

Der Richter legte beiden Seiten nahe, einen Vergleich zu schließen. Andernfall­s will er am 29. September seine Entscheidu­ng verkünden. Dass der Bertelsman­n Buchclub noch in letzter Minute gerettet werden kann, glauben auch die Kläger nicht, wie Gebhard einräumt. Ihnen gehe es eher um einen Ausgleich. In früheren Äußerungen bezifferte­n die 250 Buchclub-Vertriebsp­artner den Schaden auf einen zweistelli­gen Millionenb­etrag.

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FOTO: DPA Die Bertelsman­n-Buchclubs sollen zum Jahresende schließen.

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