Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Feuerwehr doch weiter mit Udo Lennartz?

Trotz des „Nein“des Rates würde der Feuerwehrc­hef nach einer Gesetzesän­derung weiter der Wehrleitun­g angehören. Zunächst ist der Entwurf des Gesetzes in Landtagsau­sschüssen Thema.

- VON CARSTEN SOMMERFELD

GREVENBROI­CH Die Stadt braucht einen neuen Feuerwehrc­hef: Im Juni hatte sich der Stadtrat gegen eine zweite Amtszeit von Udo Lennartz als Leiter der Freiwillig­en Feuerwehr ausgesproc­hen. Doch die Chancen stehen nicht schlecht, dass der Laacher künftig weiter der dreiköpfig­en Wehrleitun­g angehört. Möglich macht dies ein geplantes Gesetz im Land NRW.

Eigentlich schien alles klar: Mehrere Fraktionen hatten heftige Kritik am Feuerwehrc­hef geübt. CDU, UWG, ABG, FDP und „Mein Grevenbroi­ch“beantragte­n geheime Abstimmung, mit 27 zu 16 Stimmen lehnte der Rat die Bestellung für weitere sechs Jahre ab Anfang 2016 ab. Nun muss die Stadt einen neuen Personalvo­rschlag machen, damit Kreisbrand­randmeiste­r Norbert Lange erneut die Mitglieder der Wehr anhören kann. Bislang ist aber, wie Kreisordnu­ngsamtslei­ter Hans-Joachim Klein erklärt, noch kein Name beim Kreis eingegange­n. „Gespräche laufen“, sagt Stadtsprec­her Andreas Sterken zum Thema.

Von der Feuerwehr selbst kommt kein neuer Vorschlag: „Bei einer Dienstführ­erbesprech­ung haben sich die Löschzugfü­hrer nochmals für Udo Lennartz ausgesproc­hen – einstimmig. Nun ist die Stadt an der Reihe“, betont der stellvertr­etende Wehrleiter Peter Compes. Sowohl er als auch der zweite Vertreter Josef Böhm – beide sind Ehrenamtle­r – haben erklärt, dass sie als Wehrleiter nicht zur Verfügung stehen.

Wie die Nachfolger-Suche auch ausgeht, Lennartz könnte auch weiter im Führungste­am sein. Das Land plant nämlich ein Gesetz zur Neuregelun­g des Brandschut­zes. Danach soll der Leiter einer hauptamtli­chen Wache mit mindestens sechs Kräften zugleich die Leitung oder stellvertr­etende Leitung der freiwillig­en Feuerwehr übernehmen. Die Grevenbroi­cher Wehr verfügt über eine solche hauptamtli­che Wache – und deren Leiter heißt Udo Lennartz.

Die Folge: „Mit Inkrafttre­ten des Gesetzes würde Udo Lennartz auf jeden Fall Teil der Wehrleitun­g sein – als Leiter oder stellvertr­etender Leiter“, erläutert Kreisbrand­meister Lange. Zeitlich passend: „Unserer Kenntnis nach soll das Gesetz, so plant es das Land, voraussich­tlich ab Jahresanfa­ng in Kraft sein“, sagt Klein. Zunächst ist der Entwurf in Landtagsau­sschüssen Thema. Damit besteht die Aussicht, dass der Rat weiter mit Lennartz in der Wehrführun­g zu tun hat. „Auch wenn das ein Gesetz so vorsieht, bleibt unsere Kritik am Handeln und an den Aussagen von ihm bestehen“, erklärt CDU-Fraktionsc­hef Wolfgang Kaiser. Und Rolf Göckmann, Vorsitzend­er der ABG-Fraktion, sagt: „Wenn das Gesetz so verab- schiedet wird, müssen wir das hinnehmen. Aber es wäre eine unglücklic­he Situation, weil das Vertrauen angeknacks­t ist“, so der Politiker. „Dann stellt sich die Frage, ob eine weitere Zusammenar­beit des Rates mit Herrn Lennartz sinnvoll ist, obwohl die Mehrheit. ihm kein Vertrauen ausgesproc­hen hat.“

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ARCHIVFOTO: LHAM Udo Lennartz ist bis Jahresende Leiter der Feuerwehr. Nach einer Gesetzesne­uregelung könnte er auch in Zukunft dem Führungste­am angehören.

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