Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Feuerwehr doch weiter mit Udo Lennartz?
Trotz des „Nein“des Rates würde der Feuerwehrchef nach einer Gesetzesänderung weiter der Wehrleitung angehören. Zunächst ist der Entwurf des Gesetzes in Landtagsausschüssen Thema.
GREVENBROICH Die Stadt braucht einen neuen Feuerwehrchef: Im Juni hatte sich der Stadtrat gegen eine zweite Amtszeit von Udo Lennartz als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochen. Doch die Chancen stehen nicht schlecht, dass der Laacher künftig weiter der dreiköpfigen Wehrleitung angehört. Möglich macht dies ein geplantes Gesetz im Land NRW.
Eigentlich schien alles klar: Mehrere Fraktionen hatten heftige Kritik am Feuerwehrchef geübt. CDU, UWG, ABG, FDP und „Mein Grevenbroich“beantragten geheime Abstimmung, mit 27 zu 16 Stimmen lehnte der Rat die Bestellung für weitere sechs Jahre ab Anfang 2016 ab. Nun muss die Stadt einen neuen Personalvorschlag machen, damit Kreisbrandrandmeister Norbert Lange erneut die Mitglieder der Wehr anhören kann. Bislang ist aber, wie Kreisordnungsamtsleiter Hans-Joachim Klein erklärt, noch kein Name beim Kreis eingegangen. „Gespräche laufen“, sagt Stadtsprecher Andreas Sterken zum Thema.
Von der Feuerwehr selbst kommt kein neuer Vorschlag: „Bei einer Dienstführerbesprechung haben sich die Löschzugführer nochmals für Udo Lennartz ausgesprochen – einstimmig. Nun ist die Stadt an der Reihe“, betont der stellvertretende Wehrleiter Peter Compes. Sowohl er als auch der zweite Vertreter Josef Böhm – beide sind Ehrenamtler – haben erklärt, dass sie als Wehrleiter nicht zur Verfügung stehen.
Wie die Nachfolger-Suche auch ausgeht, Lennartz könnte auch weiter im Führungsteam sein. Das Land plant nämlich ein Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes. Danach soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache mit mindestens sechs Kräften zugleich die Leitung oder stellvertretende Leitung der freiwilligen Feuerwehr übernehmen. Die Grevenbroicher Wehr verfügt über eine solche hauptamtliche Wache – und deren Leiter heißt Udo Lennartz.
Die Folge: „Mit Inkrafttreten des Gesetzes würde Udo Lennartz auf jeden Fall Teil der Wehrleitung sein – als Leiter oder stellvertretender Leiter“, erläutert Kreisbrandmeister Lange. Zeitlich passend: „Unserer Kenntnis nach soll das Gesetz, so plant es das Land, voraussichtlich ab Jahresanfang in Kraft sein“, sagt Klein. Zunächst ist der Entwurf in Landtagsausschüssen Thema. Damit besteht die Aussicht, dass der Rat weiter mit Lennartz in der Wehrführung zu tun hat. „Auch wenn das ein Gesetz so vorsieht, bleibt unsere Kritik am Handeln und an den Aussagen von ihm bestehen“, erklärt CDU-Fraktionschef Wolfgang Kaiser. Und Rolf Göckmann, Vorsitzender der ABG-Fraktion, sagt: „Wenn das Gesetz so verab- schiedet wird, müssen wir das hinnehmen. Aber es wäre eine unglückliche Situation, weil das Vertrauen angeknackst ist“, so der Politiker. „Dann stellt sich die Frage, ob eine weitere Zusammenarbeit des Rates mit Herrn Lennartz sinnvoll ist, obwohl die Mehrheit. ihm kein Vertrauen ausgesprochen hat.“