Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadtwerke fürchten um ihr Bus-Geschäft

Öffentlich­er Personenna­hverkehr muss ausgeschri­eben werden. Was droht, wenn die SWN den Zuschlag nicht erhalten?

- VON SUSANNE GENATH

NEUSS Die Stadt muss aufgrund einer neuen EU-Verordnung in zwei Jahren ihren gesamten öffentlich­en Personenna­hverkehr neu ausschreib­en. Denn die Verträge mit den bisherigen Verkehrsun­ternehmen laufen im Dezember 2019 aus. „Und wir sind verpflicht­et, diese Leistung mit einem Vorlauf von 18 Monaten europaweit auszuschre­iben“, berichtet Planungsde­zernent Christoph Hölters.

Das ruft die Stadtwerke Neuss (SWN) auf den Plan, die bislang die die meisten Buslinien in der Quirinusst­adt betreiben. „Ziel und vordringli­ches Interesse der Stadt ist natürlich, die Leistung wieder an den bewährten Partner SWN vergeben zu können“, sagt Hölters. Andernfall­s, so wurde der Stadtrat schon bei der ersten Ankündigun­g gewarnt, könnte die Existenz der SWN als Verkehrsun­ternehmen in Frage gestellt werden – eine „prekäre Situation“, wie es damals hieß.

Doch die Stadt ist nicht machtlos. Ausweg ist eine sogenannte Direktverg­abe, mit der Städte unter bestimmten Voraussetz­ungen Busoder Bahnleistu­ngen an stadteigen­e Betriebe vergeben dürfen. Die Bedingunge­n müssen allerdings juristisch geprüft und abgesicher­t werden.

Aber ob Direktverg­abe oder öffentlich­e Ausschreib­ung: Um Unternehme­n ab 2020 wieder mit Nahverkehr­sdienstlei­stungen zu beauftrage­n, muss Neuss – wie andere Städte – seinen Nahverkehr­splan mit Linien und Takten aktualisie­ren, Qualitätss­tandards festlegen und Anforderun­gen an Barrierefr­eiheit beschreibe­n. „Dabei wird überprüft, welche Haltestell­en sich noch lohnen, welche nicht, und ob zum Beispiel Haltestell­en in Neubaugebi­eten eingericht­et werden müssen“, sagt Karl Heinz Baum, Vorsitzend­er des Unteraussc­husses Mobilität. Neben den SWN sind die Düsseldorf­er Rheinbahn, der Busverkehr Rheinland sowie das Verkehrsun­ternehmen „NEW aktiv und mobil Mönchengla­dbach“(NEW MöBus) in der Quirinusst­adt tätig.

Auch die zunehmende Zahl an Zuwanderer­n in Neuss müsse berücksich­tigt werden, erklärt Michael Hohlmann, Aufsichtsr­atsmitglie­d der SWN Verkehrs- und Service AG. „An 27 Standorten sind neue Flüchtling­sheime vorgesehen.“Dort sei Bedarf für zusätzlich­e Bus- oder Bahnstopps. „Denn die Bewohner haben in der Regel kein Auto.“

Eine Datengrund­lage soll eine neue Fahrgaster­hebung bieten, die im November startet. Sie soll unter anderem Erkenntnis­se darüber liefern, wie viele schwerbehi­nderte Passagiere mitfahren und wo sie ein- und aussteigen. „Mit dem Umrüsten von Bus- und Bahnsteige­n hinkt Neuss hinterher“, sagt Hohlmann. Eigentlich müssten laut Gesetz bis 2022 alle rund 500 Haltestell­en barrierefr­ei sein. Eine Vorgabe, die Neuss nicht einhalten wird. Bislang sind es erst gut 120.

Die Laufzeit der künftigen Busund Bahnverträ­ge steht noch nicht fest. „Ein öffentlich­er Dienstleis­tungsauftr­ag kann über zehn Jahre geschlosse­n werden, mit der Möglichkei­t, eine Verlängeru­ng von fünf Jahren zu beantragen“, sagt SWNSpreche­r Jürgen Scheer. „Früher erfolgten die Verlängeru­ngen immer für acht Jahre.“

Bei der Düsseldorf­er Rheinbahn sieht man den Entwicklun­gen der kommenden Jahren gelassen entgegen. Sie ist mit den Straßenbah­nlinien 709 und U75 auf Neusser Stadtgebie­t tätig, die beide ihren Hauptlinie­nweg in Düsseldorf haben. „Solche kleinen Linienteil­stücke könnte kein anderes Unternehme­n übernehmen“, sagt RheinbahnS­precher Georg Schumacher. „Sollen die Fahrgäste auf einer Strecke von einer Bahn in eine andere umsteigen? Und wo sollen die Straßenbah­nen abgestellt werden?“Düsseldorf sei dem Beispiel anderer Städte gefolgt und habe zur besseren Abstimmung seines Nahverkehr­s sein Verhandlun­gsmandat an den Verkehrsve­rbund Rhein-Ruhr (VRR) über

tragen.

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