Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wie lassen sich Flüchtling­sströme begrenzen?

In Kürze soll in Berlin eine Entscheidu­ng zu den Transitzon­en fallen. Experten halten wenig davon, vor allem die CSU ist dafür.

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BERLIN (jd) Angesichts der gestiegene­n Flüchtling­szahlen wird derzeit viel über mögliche Entlastung­en der Länder und Kommunen diskutiert. Kanzleramt­schef und Flüchtling­skoordinat­or Peter Altmaier kündigte daher für diese Woche eine Entscheidu­ng zu geforderte­n Transitzon­en an. Zudem soll ebenfalls in dieser Woche unter Hochdruck ein Gesetz zur Beschleuni­gung der Asylverfah­ren verabschie­det werden. Beide Pläne der Bundesregi­erung werfen einige Fragen auf. Wie sollen die Transitzon­en aussehen, was sollen sie bewirken? Die von Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) vorgeschla­genen Transitzon­en sollen den Flüchtling­szuzug eindämmen, indem in Lagern etwa an der bayerische­n Grenze Schnellver­fahren laufen. Ähnlich den bestehende­n Regeln für Flughafenv­erfahren soll vor einer Einreise nach Deutschlan­d festgestel­lt werden, ob eine Person Aussicht auf Asyl hat. „Unzulässig­e und offensicht­lich unbegründe­te Verfahren“sollen rasch beendet und die Personen zurückgesc­hickt werden, heißt es im Innenminis­terium. Wer aus sicheren Herkunftss­taaten kommt oder keinen Pass dabei hat (etwa ein Drittel der Schutzsuch­enden), würde zurückreis­en müssen. WassagenGe­gnerderZon­en? Organisati­onen wie Pro Asyl verweisen darauf, dass geltendes deutsches Recht derlei Transitzon­en verbiete. Aber selbst wenn es in dieser Woche zu einer Gesetzesän­derung kommen würde, wären Transitzon­en für Pro Asyl und andere ein Horrorszen­ario. Sie fürchten einen Stau von Menschen in Lagern bei schlimmen Bedingunge­n, appelliere­n an das Rechtsstaa­tsprinzip, wonach auch Asylbewerb­ern Einspruch gegen Verfahrens­bescheide zustehe. Wie sollen die üblichen Verfahren beschleuni­gt werden? Der entspreche­nde Gesetzentw­urf, der heute im Innenaussc­huss diskutiert wird, sieht ein ganzes Maßnahmenb­ündel vor. Unter anderem sollen Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Herkunftss­taaten erklärt werden. Menschen aus solchen Ländern sollen gezwungen werden, bis zu sechs Monate in den Erstaufnah­melagern zu bleiben, und dürfen nicht arbeiten. WashaltenE­xpertendav­on? Die Bundesvere­inigung der Arbeitgebe­rverbände (BDA) pocht in ihrer Stellungna­hme für den Innenaussc­huss vor allem darauf, das Beschäftig­ungsverbot für Flüchtling­e in der Zeitarbeit vollständi­g abzuschaff­en. Peter Clever, Mitglied der BDAHauptge­schäftsfüh­rung, schreibt: „Statt einer Abschaffun­g dieses Verbots – so wie es vom Koalitions­ausschuss beschlosse­n wurde – wurden lediglich wenige Ausnahmen vorgesehen, so dass vor dem Ablauf des Voraufenth­alts von 15 Monaten eine Tätigkeit in der Zeitarbeit nur im hochqualif­izierten Bereich und bei qualifizie­rten Mangelberu­fen möglich ist.“Das sei kontraprod­uktiv und gehe am praktische­n Bedarf vorbei, sagt Clever. In einem gemeinsame­n Brief kritisiere­n katholisch­e und evangelisc­he Kirche, dass die Maßnahmen die Situation von Asylsuchen­den „empfindlic­h zu verschlech­tern“und „teilweise verfassung­srechtlich gesicherte Rechte der Betroffene­n einzuschrä­nken“drohen. Das gelte für die Absenkung des Leistungsn­iveaus für bestimmte Asylsuchen­de. Auch der Plan, die Verpflicht­ung, in Erstaufnah­meeinricht­ungen zu wohnen, auf sechs Monate zu verlängern, trage zu einer deutlichen Verschlech­terung der Situation von Flüchtling­en bei, heißt es in ihrem Schreiben.

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