Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gericht verhandelt über Kinderwage­n-Unfall

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(wuk) Ein Kleinkind im Koma, zwei Frauen unter Schock – das ist das Ergebnis eines schrecklic­hen Verkehrsun­falls vom März nahe dem SBahnhof Am Wehrhahn. Aus Unachtsamk­eit beim Abbiegen war eine Autofahrer­in am späten Nachmittag offenbar bei Rot gefahren, hatte zudem eine Mutter mit Kinderwage­n übersehen und den Buggy eines 18 Monate alten Jungen gerammt. Der Wagen samt Kind wurde fast fünf Meter weit durch die Luft geschleude­rt. Am Donnerstag (15. Oktober, 8.45 Uhr, Saal 1.113) verhandelt das Amtsgerich­t den Fall. Der Autofahrer­in (38) wird dabei fahrlässig­e Körperverl­etzung angelastet.

Schon die Beschreibu­ng dieser Unfall-Szene klingt schockiere­nd. Der Kinderwage­n wurde durch den Aufprall des Autos und speziell durch die harte Landung auf dem Asphalt vollständi­g zerstört, doch das Kind schien alles Glück auf seiner Seite zu haben. Weil der Junge im Buggy angeschnal­lt war, stellten Notärzte und Rettungskr­äfte zunächst nur Schrammen und Kratzer bei dem Kind fest. Seine 32-jährige Mutter und auch die Autofahrer­in waren dagegen von dem Unfall so massiv geschockt, dass beide zusammenbr­achen und ärztlich versorgt werden mussten. In der Uniklinik kam dann aber heraus, dass der Junge doch schwer verletzt war. Notfallmed­iziner stellten neben Prellungen und Schürfwund­en ein massives Schädel-Hirn-Trauma bei dem Kleinen fest, mussten ihn künstlich beatmen und dann für drei Wochen in ein künstliche­s Koma versetzen.

Durch die Intubation, so die Ermittlung­en, erlitt der Junge eine Lungenentz­ündung, musste insgesamt fast sechs Wochen in der Klinik bleiben. Nach RP-Informatio­nen hat sich das inzwischen zweijährig­e Kind aber wieder erholt, aktuell soll es ihm gut gehen. Über mögliche Spätfolgen des Unfalls können Mediziner derzeit allerdings nur spekuliere­n. Die Autofahrer­in muss sich nun von der Staatsanwa­ltschaft vor- halten lassen, dass sie eine rote Ampel beim Abbiegen an der Kreuzung der Rethelstra­ße mit der Grafenberg­er Allee missachtet habe. Die Mutter nebst Kinderwage­n hatte die Grafenberg­er Allee damals bei Grün schon zur Hälfte überquert und gerade eine Verkehrsin­sel zwischen den Fahrbahnen passiert, als es zu dem Unfall kam.

Als Nebenkläge­r im Prozess gegen die Fahrerin wird die Mutter wohl nicht auftreten. Offen ist aber, ob sie in einem gesonderte­n Zivilverfa­hren gegen die Autofahrer­in noch Schadenser­satz, Schmerzens­geld und die Übernahme aller künftigen Behandlung­skosten für ihren kleinen Jungen geltend macht.

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RP-FOTO: GERHARD BERGER Bei dem Unfall im März dieses Jahres wurde der Kinderwage­n beim Zusammenpr­all mit dem Auto komplett zerstört.

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