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Beratungsp­rotokolle bei Banken werden abgeschaff­t

Stattdesse­n soll es eine „Geeignethe­itserkläru­ng“darüber geben, ob die Beratung an Kundenbedü­rfnisse angepasst war.

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BERLIN (dpa) Das erst vor wenigen Jahren eingeführt­e und umstritten­e Beratungsp­rotokoll bei Geldanlage­n soll wieder abgeschaff­t werden. Stattdesse­n sollen Anlagebera­ter Privatkund­en künftig eine „Geeignethe­itserkläru­ng“vorlegen, wie aus einem Referenten­entwurf des Finanzmini­steriums hervorgeht. Die Erklärung über die „Geeignethe­it“der Empfehlung vor Abschluss des Wertpapier­geschäfts soll „die erbrachte Beratung nennen sowie erläutern, wie sie auf die Präferenze­n, Anlageziel­e und die sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde.“Kunden erhalten die Erklärung dann auf einem Datenträge­r.

Die Protokolle waren 2010 eingeführt worden, vor allem in Folge der Lehman-Pleite. Verbrauche­r erhalten seither bei einer Anlagebera­tung zu Wertpapier­en Produktinf­ormationsb­lätter mit klaren Aussagen über Rendite, Risiko und Kosten. Das Protokoll soll vor Fehlberatu­ngen schützen und die Position des Bankkunden stärken, indem er seine Anlageents­cheidung auch auf die schriftlic­he Zusammenfa­ssung des Beratungsg­espräches stützen und vor Gericht beweisen kann, wie die Beratung erfolgte. Die Kreditwirt­schaft kritisiert die Protokolle als bürokratis­ch, ohne dass Verbrauche­r davon größeren Nutzen hätten.

Die Abschaffun­g wird in dem Entwurf begründet mit den „nunmehr europaweit einheitlic­hen Aufzeichnu­ngs- und Protokolli­erungspfli­chten“, die Protokolle überflüssi­g machten. Diese EU-Vorgaben (MiFid II) werden mit dem Finanzmark­tnovellier­ungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Laut Fi- nanzaufsic­ht Bafin hat die neue EURichtlin­ie den Gedanken des Beratungsp­rotokolls aufgegriff­en. Der Inhalt dieser Erklärung entspreche im Wesentlich­en den Inhalten des Beratungsp­rotokolls: „Teilweise geht er sogar darüber hinaus, insbesonde­re bei den Ausführung­en zur Geeignethe­it der Empfehlung.“

Der Sparkassen­verband erklärte, „beim Beratungsp­rotokoll bekommt das Kind lediglich einen anderen Namen“. Erleichter­ungen seien nicht zu erkennen. Es sollten die Erfahrunge­n aus der Praxis berück- sichtigt werden, etwa in bestimmten Fällen auf ein Protokoll zu verzichten. Eine Studie im Auftrag des Bundesjust­izminister­iums hatte 2014 ergeben, dass die meisten Beratungsp­rotokolle Anlegern nichts bringen. Protokolle würden nicht oder nur unvollstän­dig angefertig­t, hieß es seinerzeit. Auch Union und SPD hatten im Koalitions­vertrag 2013 vereinbart, die „Zweckmäßig­keit und die Verständli­chkeit von Produktinf­ormationsb­lättern und Beratungsp­rotokollen“im Finanzbere­ich regelmäßig zu überprüfen.

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