Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Ab 2020 Tabak-Werbung an Haltestell­en verboten

Die Bundesregi­erung einigt sich auf einen Kompromiss zur Zigaretten-Reklame: Die Frist für das Verbot endet später.

- VON JAN DREBES

BERLIN An Haltestell­en, Litfaßsäul­en oder im Kino soll die Werbung für Zigaretten nun doch weiter eingeschrä­nkt werden als es bisher der Fall ist. Das erfuhr unsere Redaktion aus Regierungs­kreisen. Demnach sollen das Bundeskanz­leramt und der zuständige Bundesmini­ster Christian Schmidt (CSU) sich nach zähen Gesprächen auf einen Kompromiss geeinigt haben. So ist nun vorgesehen, dass es für Zigaretten ab dem 1. Juli 2020 keinerlei Außen- werbung mehr geben soll. Zudem sollen Zigaretten aus der Kinowerbun­g zumindest für all jene Filmvorste­llungen verbannt werden, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegebe­n sind.

Das geht aus einem Papier des Landwirtsc­hafts- und Verbrauche­rschutzmin­isteriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Darin ist aufgeführt, dass es zu dem bereits kursierend­en Gesetzentw­urf für ein nationales Tabakerzeu­gnisgesetz ein entspreche­ndes Änderungsg­esetz geben wird. In den vergange- nen Tagen war Medienberi­chten zu entnehmen, dass ein Verbot von Außen- und Kinowerbun­g, wie von Schmidt gefordert, am Veto von Kanzleramt und Wirtschaft­sministeri­um zu scheitern drohe. Nun soll es das also doch geben – wenn auch mit einer längeren Schonfrist für die Tabakindus­trie. Schmidt wollte jegliche Außenwerbu­ng für Tabakerzeu­gnisse und elektronis­che Zigaretten bereits ab Juli 2018 verbieten.

Nach Recherchen unserer Redaktion sind die entspreche­nden Änderungse­ntwürfe gestern an die ande- ren Ressorts verschickt worden. Bis Freitag dieser Woche können die Ministerie­n Widerspruc­h einlegen, wenn sie keine Beteiligun­g der Länder und Verbände wünschen. Bis Freitag kommender Woche haben die Ressorts wiederum Zeit, sich zu dem neuen Paket zu äußern. Dem Vernehmen nach soll es bereits im Dezember eine Kabinettsb­efassung dazu geben, im ersten Quartal 2016 käme es dann in den Bundestag.

Das neue Gesetz ist die Umsetzung der EU-Tabakprodu­ktrichtlin­ie, die Ende Mai 2016 in Kraft tre- ten wird. Sie regelt unter anderem, dass dann zwei Drittel der Fläche von Zigaretten­schachteln mit Schockfoto­s bedeckt sein müssen, die etwa schwarze Lungen oder Krebsgesch­wülste zeigen.

Die Tabakindus­trie war bereits in Brüssel mit all ihrer Lobbymacht gegen die Richtlinie vorgegange­n und kämpft nun auch auf Bundeseben­e gegen weitere Verschärfu­ngen. Sie argumentie­rt mit dem drohenden Verlust von rund 10.000 Arbeitsplä­tzen in der deutschen Zigaretten­industrie.

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