Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Ab 2020 Tabak-Werbung an Haltestellen verboten
Die Bundesregierung einigt sich auf einen Kompromiss zur Zigaretten-Reklame: Die Frist für das Verbot endet später.
BERLIN An Haltestellen, Litfaßsäulen oder im Kino soll die Werbung für Zigaretten nun doch weiter eingeschränkt werden als es bisher der Fall ist. Das erfuhr unsere Redaktion aus Regierungskreisen. Demnach sollen das Bundeskanzleramt und der zuständige Bundesminister Christian Schmidt (CSU) sich nach zähen Gesprächen auf einen Kompromiss geeinigt haben. So ist nun vorgesehen, dass es für Zigaretten ab dem 1. Juli 2020 keinerlei Außen- werbung mehr geben soll. Zudem sollen Zigaretten aus der Kinowerbung zumindest für all jene Filmvorstellungen verbannt werden, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.
Das geht aus einem Papier des Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Darin ist aufgeführt, dass es zu dem bereits kursierenden Gesetzentwurf für ein nationales Tabakerzeugnisgesetz ein entsprechendes Änderungsgesetz geben wird. In den vergange- nen Tagen war Medienberichten zu entnehmen, dass ein Verbot von Außen- und Kinowerbung, wie von Schmidt gefordert, am Veto von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium zu scheitern drohe. Nun soll es das also doch geben – wenn auch mit einer längeren Schonfrist für die Tabakindustrie. Schmidt wollte jegliche Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten bereits ab Juli 2018 verbieten.
Nach Recherchen unserer Redaktion sind die entsprechenden Änderungsentwürfe gestern an die ande- ren Ressorts verschickt worden. Bis Freitag dieser Woche können die Ministerien Widerspruch einlegen, wenn sie keine Beteiligung der Länder und Verbände wünschen. Bis Freitag kommender Woche haben die Ressorts wiederum Zeit, sich zu dem neuen Paket zu äußern. Dem Vernehmen nach soll es bereits im Dezember eine Kabinettsbefassung dazu geben, im ersten Quartal 2016 käme es dann in den Bundestag.
Das neue Gesetz ist die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie, die Ende Mai 2016 in Kraft tre- ten wird. Sie regelt unter anderem, dass dann zwei Drittel der Fläche von Zigarettenschachteln mit Schockfotos bedeckt sein müssen, die etwa schwarze Lungen oder Krebsgeschwülste zeigen.
Die Tabakindustrie war bereits in Brüssel mit all ihrer Lobbymacht gegen die Richtlinie vorgegangen und kämpft nun auch auf Bundesebene gegen weitere Verschärfungen. Sie argumentiert mit dem drohenden Verlust von rund 10.000 Arbeitsplätzen in der deutschen Zigarettenindustrie.