Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Drogensüchtiger gesteht Einbruch in Apotheke
Mann hatte jahrelang in Schließfächern übernachtet.
(wuk) Die Zeiten, als er in einem engen Gepäckschließfach des Hauptbahnhofs übernachten musste, sind für einen 36-Jährigen vorbei. Doch seine Drogensucht, die ihn damals zu der ungewöhnlichen Wahl der Schlafstelle gebracht hatte, hat er längst nicht überwunden. Gestern saß der Mann wieder vorm Amtsgericht, diesmal wegen eines ParfumDiebstahls und eines Einbruchs in eine Apotheke. Zum Urteil kommt die Richterin aber erst in einer Woche. Bis dahin ließ sie den 36-Jährigen aus der Untersuchungshaft wieder frei.
Der drogensüchtige Mann ist 1,55 Meter groß, extrem schlank und war seit 1996 ohne festen Wohnsitz. Trotz dauerhaftem Hausverbot im Hauptbahnhof war es ihm bis 2009 aber immer wieder gelungen, sich zu den Schließfächern zu schleichen, dort einzurollen und in einem Kofferabteil auf 60 mal 100 Zentimetern zu übernachten. Wegen Hausfriedensbruchs war er mehrfach verurteilt worden, zuletzt zu einer Bewährungsstrafe. Ihn dafür aber sogar in Haft zu stecken, hatte das Oberlandesgericht (OLG) 2009 ausdrücklich abgelehnt, weil seine Wahl des Nachtlagers im Bahnhof „eher lästig als schädlich“ sei, so die Richter damals. Und doch sorgt der 36-Jährige immer wieder selbst dafür, dass er erneut in Haft kommt. Was er bei Ladendiebstählen und Einbrüchen erbeutet, verkaufte er stets für einen Bruchteil des Wertes, um damit den nächsten Drogenkauf zu finanzieren.
Gestern gestand der Mann, im August nachts die Schiebetür einer Apotheke an der Flurstraße geknackt, 170 Euro in bar und ein Medikament gestohlen zu haben, das Drogensüchtigen oft verabreicht wird. „Stimmt, das habe ich begangen.“Doch den zweiten Vorwurf, wonach er Tage vorher in einem Nobelkaufhaus in der Innenstadt ein Parfum für 80 Euro gestohlen habe, ließ er offen: „Davon weiß ich nix, habe keine Erinnerung.“
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte seit 1994 gerichtsbekannt ist und seitdem insgesamt 33 Vorstrafen angesammelt hat, wäre die Richterin gestern bereit gewesen, den Vorwurf des Parfum-Diebstahls fallen zu lassen – und den Angeklagten nur für den Apotheken-Einbruch zu bestrafen. Die Staatsanwaltschaft will aber auch den Parfum-Diebstahl aufklären und dazu eine Zeugin hören. In einer Woche wird der Prozess fortgesetzt.