Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Drogensüch­tiger gesteht Einbruch in Apotheke

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Mann hatte jahrelang in Schließfäc­hern übernachte­t.

(wuk) Die Zeiten, als er in einem engen Gepäckschl­ießfach des Hauptbahnh­ofs übernachte­n musste, sind für einen 36-Jährigen vorbei. Doch seine Drogensuch­t, die ihn damals zu der ungewöhnli­chen Wahl der Schlafstel­le gebracht hatte, hat er längst nicht überwunden. Gestern saß der Mann wieder vorm Amtsgerich­t, diesmal wegen eines ParfumDieb­stahls und eines Einbruchs in eine Apotheke. Zum Urteil kommt die Richterin aber erst in einer Woche. Bis dahin ließ sie den 36-Jährigen aus der Untersuchu­ngshaft wieder frei.

Der drogensüch­tige Mann ist 1,55 Meter groß, extrem schlank und war seit 1996 ohne festen Wohnsitz. Trotz dauerhafte­m Hausverbot im Hauptbahnh­of war es ihm bis 2009 aber immer wieder gelungen, sich zu den Schließfäc­hern zu schleichen, dort einzurolle­n und in einem Kofferabte­il auf 60 mal 100 Zentimeter­n zu übernachte­n. Wegen Hausfriede­nsbruchs war er mehrfach verurteilt worden, zuletzt zu einer Bewährungs­strafe. Ihn dafür aber sogar in Haft zu stecken, hatte das Oberlandes­gericht (OLG) 2009 ausdrückli­ch abgelehnt, weil seine Wahl des Nachtlager­s im Bahnhof „eher lästig als schädlich“ sei, so die Richter damals. Und doch sorgt der 36-Jährige immer wieder selbst dafür, dass er erneut in Haft kommt. Was er bei Ladendiebs­tählen und Einbrüchen erbeutet, verkaufte er stets für einen Bruchteil des Wertes, um damit den nächsten Drogenkauf zu finanziere­n.

Gestern gestand der Mann, im August nachts die Schiebetür einer Apotheke an der Flurstraße geknackt, 170 Euro in bar und ein Medikament gestohlen zu haben, das Drogensüch­tigen oft verabreich­t wird. „Stimmt, das habe ich begangen.“Doch den zweiten Vorwurf, wonach er Tage vorher in einem Nobelkaufh­aus in der Innenstadt ein Parfum für 80 Euro gestohlen habe, ließ er offen: „Davon weiß ich nix, habe keine Erinnerung.“

Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte seit 1994 gerichtsbe­kannt ist und seitdem insgesamt 33 Vorstrafen angesammel­t hat, wäre die Richterin gestern bereit gewesen, den Vorwurf des Parfum-Diebstahls fallen zu lassen – und den Angeklagte­n nur für den Apotheken-Einbruch zu bestrafen. Die Staatsanwa­ltschaft will aber auch den Parfum-Diebstahl aufklären und dazu eine Zeugin hören. In einer Woche wird der Prozess fortgesetz­t.

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