Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt zahlt nicht mehr für Politikerb­egräbnis

Bürgermeis­ter will Ermächtigu­ngsbeschlu­ss nicht mehr anwenden. Im Einzelfall soll Rat entscheide­n.

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NEUSS (-nau) Fünfzehn Stadtveror­dnete wurden in den vergangene­n 25 Jahren auf Kosten der Stadt beigesetzt. Diese Zahl nannte jetzt Bürgermeis­ter Reiner Breuer, der die Ratsfrakti­onen jetzt offiziell davon in Kenntnis setzte, dass er damit ein Ende machen will. Doch nur Arno Jansen, Fraktionsv­orsitzende­r der SPD, kommentier­te das. „Dieser Ratsbeschl­uss war auch nur schwer nachzuvoll­ziehen.“

Im Januar 1990 hatte der Rat den damaligen Stadtdirek­tor per Beschluss ermächtigt, „jede Familie ei- nes Stadtveror­dneten, der mehr als zwei Legislatur­perioden dem Rat der Stadt Neuss angehört hat, von der Zahlung der Friedhofsg­ebühren zu befreien“. Dieser Ermessenss­pielraum wurde in der Folge mit schöner Regelmäßig­keit ausgeschöp­ft, berichtet Breuer. Und zwar nicht nur in Fällen, bei denen eine gewisse Bedürftigk­eit anzunehmen war. Je nach Grabart entstand so für die Angehörige­n ein geldwerter Vorteil, der nach Breuers Darstellun­g zwischen 500 und 5000 Euro liegen konnte. Nähere Untersuchu­ngen stünden noch an. Breuer machte aber auch klar, dass er die fünfzehn Altfälle nicht mehr anrühren werde.

Breuers Amtsvorgän­ger Herbert Napp hatte vor genau einem Jahr die Voraussetz­ungen, um diesen, so wörtlich, „besonderen Ausnahmefa­ll“anwenden zu können, verschärft. Statt zwei Amtszeiten musste ein Stadtveror­dneter fortan fünf Wahlperiod­en im Rat mitgewirkt haben. Das entspricht mindestens 25 Jahren.

Die Möglichkei­t, von der Erhebung von Friedhofsg­ebühren abzu- sehen, wird in Paragraph vier der Friedhofsg­ebührensat­zung geregelt. Demnach sind Bestattung­en auf dem Ehrenfried­hof per se von Benutzungs- und Nebengebüh­ren befreit. Daneben kann auch im Ausnahmefa­ll eine gänzliche oder teilweise Gebührenbe­freiung ausgesproc­hen werden. Etwa, wenn ein verdienter Bürger der Stadt bestattet wird oder es sich um ein geschichtl­ich und künstleris­ch wertvolles Grab handelt. Künftig wird aber über jeden Einzelfall wieder der Rat zu entscheide­n haben.

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