Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mehr Konzerne werden von Ökostrom-Umlage befreit

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BERLIN (rtr) Die große Koalition hat die Details zum weiteren Ausbau der Windenergi­e auf See und Ausnahmen für strominten­sive Unternehme­n festgelegt. Regierungs­fraktionen und Wirtschaft­sministeri­um einigten sich nach Angaben aus Koalitions­kreisen auf die Reform des Erneuerbar­e-Energien-Gesetzes (EEG) und bestimmten den genauen Ausbaupfad für die OffshoreWi­ndenergie im Übergangsz­eitraum von 2021 bis 2025.

Dann sollen Anlagen mit einer Kapazität von 3,1 Gigawatt auf See gebaut werden. Der Übergangsz­eitraum war festgelegt worden, weil in dieser Zeit die großen Stromleitu­ngen noch nicht zur Verfügung stehen, die den Windstrom nach Süden transporti­eren sollen.

2021 soll der Zubau ausschließ­lich in der Ostsee stattfinde­n, weil dort bereits Leitungen an Land vorhanden sind. Ab 2026 sollen jährlich 840 Megawatt neu entstehen. Ziel- marke sind 15 Gigawatt OffshoreWi­ndleistung im Jahr 2030. Zugleich wurden die Größen für den Einstieg in die von der EU geforderte­n Ausschreib­ungen auch für OffshorePr­ojekte festgelegt. Für die erste Ausschreib­ung am 1. März 2017 sind 1700 Megawatt vorgesehen. Am 1. März 2018 sollen weitere 1400 Megawatt ausgeschri­eben werden.

Die Härtefallr­egelung für strominten­sive Unternehme­n wird ausgeweite­t. Bestimmte Firmen, die bis zum Jahr 2014 von der Ökostromum­lage befreit waren, dann aber dieses Privileg verloren, zahlen künftig nur noch 20 Prozent EEGUmlage, heißt es in der Vereinbaru­ng. Entspreche­nd werden die Lasten für Privatkund­en und nicht befreite Unternehme­n steigen.

Beschlosse­n wurde auf Wunsch der SPD auch ein sogenannte­s Mieterstro­m-Modell. Dabei sollen Mieter aus hauseigene­n Ökostrom-Anlagen Strom beziehen können, ohne dafür eine EEG-Umlage zahlen zu müssen. Details wurden nicht festgelegt, Vermieter und Mieter müssen die Konditione­n frei aushandeln. Die Regierung steht unter Zeitdruck, da das Gesetz noch von der EU geprüft und gebilligt werden muss und Anfang 2017 in Kraft treten soll. Für Freitag ist die Verabschie­dung im Bundestag angesetzt. Der Bundesrat kann das ÖkostromGe­setz kaum stoppen, aber erheblich verzögern.

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