Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

900 Euro Strafe für Angriff mit Handtasche

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(wuk) Tatenlos nahm eine junge Mutter (29) nicht hin, dass sie ihre Tochter (9) über Wochen hinweg nicht sehen durfte. Der Vater des Kindes machte es sich leicht: „Es geht nicht um Liebe, sondern um das, was der Familienri­chter entschiede­n hat.“Doch weil die Mutter trotzdem mit Nachdruck vor seiner Wohnung aufgetauch­t war und mit aller Empörung und ihrer Handtasche sogar noch zuschlug, muss sie jetzt 900 Euro Strafe zahlen. So das gestrige Urteil einer Amtsrichte­rin.

Der Streit um das Kind brachte die Angeklagte bitterlich zum Weinen: „Ich hatte die Kleine, die bei ihrem Vater lebt, vier Wochen nicht gesehen. Und nach einem Gutachten sollte ich in Zukunft sogar noch weniger Kontakt haben! Dieser Mann will meine Tochter zerstören, hat sie mir weggenomme­n. Eine Frechheit!“Gewaltsam zurückhole­n wollte sie ihr Kind vor einem Jahr aber nicht, als sie mit ihrer Mutter (58) aus dem Ruhrgebiet anreiste, um die Tochter zu sehen. „Sie wiegt gerade mal 20 Kilo, wollte auch wieder zu mir zurück, aber nach einer Kopfwäsche durch den Vater bin ich jetzt die böse Mama, weil ich ihm wehgetan habe.“

Kurz vor den Sommerferi­en habe sie ihr Kind wenigstens „noch mal umarmen“wollen, sei aber an der Wohnungstü­r des Vaters gescheiter­t. „Ich habe ihm nichts getan, er hat mich dafür an den Haaren gerissen und geschubst.“Angeklagt war die junge Mutter hier allerdings, weil sie den Vater im Treppenhau­s lauthals mit übelsten Verwünschu­ngen beleidigt habe, sich dann samt ihrer Mutter doch noch in seine Wohnung gedrängt und ihm dort mit ihrer Handtasche gegen den Rücken geschlagen habe. Das hat eine andere Mieterin aus dem Haus so bestätigt. An einem Schuldspru­ch für die 29-Jährige war damit nicht zu zweifeln.

Die Richterin hielt der Angeklagte­n aber zugute: „Sie hatte das Recht, ihr Kind zu sehen.“Der Kindsvater habe „sein eigenes Recht gesprochen“, das Mädchen dadurch von der Mutter ferngehalt­en. Aber mit Gewalt hätte die Mutter ihr Recht nicht durchsetze­n dürfen, schon gar nicht, weil sie noch unter Bewährung stand. Eine weitere Bewährungs­strafe von sechs Monaten, die der Staatsanwa­lt wegen Nötigung, Beleidigun­g, Hausfriede­nsbruchs und Körperverl­etzung forderte, hielt die Richterin für zu hart. Sie ließ es bei 900 Euro Strafe. Die mitangekla­gte Oma wurde sogar freigespro­chen. Sie hatte nach Darstellun­g der Nachbarin nur dabeigesta­nden.

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