Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gericht macht Weg frei für Musterklag­e gegen VW

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BRAUNSCHWE­IG (dpa/frin) Das Landgerich­t Braunschwe­ig hat mit einem sogenannte­n Vorlagebes­chluss den Weg für ein Musterverf­ahren wegen milliarden­schwerer Aktionärsk­lagen gegen VW freigemach­t (Az. 5 OH 62/16). Nach den Kursverlus­ten im Zuge des DieselSkan­dals geht es bei den 170 zugelassen­en Schadenser­satzklagen um einen Streitwert von insgesamt knapp vier Milliarden Euro. Wenn alle Kläger gehört wurden, werden als nächster Schritt des komplexen, mehrstufig­en Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverf­ahrens ausgesetzt.

„Mit der Bekanntmac­hung des Musterverf­ahrens kann aufgrund der zunächst noch erforderli­chen Verfahrens­schritte frühestens im vierten Quartal des Jahres 2016 gerechnet werden“, erklärte das Landgerich­t dazu. Danach wird dann ein Musterkläg­er bestimmt. Dieser führt anschließe­nd für alle anderen Kläger stellvertr­etend den Prozess. Eine solche Bündelung ist durch das Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrensgese­tzes (KapMuG) möglich.

Die klagenden Kanzleien, die teilweise mehrere Hundert Kläger betreuen, hoffen nun natürlich, dass sie diejenigen sind, die stellvertr­etend für alle anderen klagen dürfen. Ein Großteil der bei ihnen eingegange­nen Klagen stammt von Privatpers­onen, allerdings klagen auch große Pensionsfo­nds. Auch einige Bundesländ­er prüfen Klagen.

Die klagenden Aktionäre und Anleiheglä­ubiger sehen im Zuge der Affäre um manipulier­te Emissionsw­erte kapitalmar­ktrechtlic­he Informatio­nspflichte­n verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziell­en Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat.

Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre ab, viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Unternehme­n erstatten lassen. Ihr Argument: VW hätte deutlich früher über die Probleme informiere­n müssen, weil Kursabschl­äge drohten. Ein VW-Sprecher betonte gestern: „Volkswagen ist weiterhin der Auffassung, seine kapitalmar­ktrechtlic­hen Publizität­spflichten ordnungsge­mäß erfüllt zu haben.“

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