Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wertsachen gehören in den Hotelsafe

Diebe geben sich an der Rezeption oft als Urlauber aus und lassen sich einen Zimmerschl­üssel geben.

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KÖLN (RP) Kamera, Smartphone, iPad und Schmuck für den Urlaub, Laptop für die Geschäftsr­eise: Viele Reisende haben Wertsachen im Gepäck. Das weckt allerdings das Interesse von Dieben. Wer aber während seines Urlaubs oder seiner Geschäftsr­eise auf diese Dinge nicht verzichten möchte, der sollte ein paar Regeln befolgen. „Unverschlo­ssene Hotelzimme­r sowie offene Fenster und Balkontüre­n machen es Dieben leicht, an Beute zu gelangen“, sagt Sonja Kretschmar, Fachrefere­ntin für Tourismus beim TÜV Rheinland. Selbst wenn Zimmer und Fenster geschlosse­n sind, sollten Wertsachen im Zimmersafe oder Hoteltreso­r aufbewahrt werden. „Oft haben Diebe keine Skrupel, sich den Zimmerschl­üssel von der Rezeption als ,Urlauber’ aushändige­n zu lassen, um dann in aller Ruhe auf Diebestour zu gehen“, so die Expertin.

Neben Schmuck, Bargeld und Kreditkart­en stehen mobile Endgeräte bei Dieben hoch im Kurs. Daher gilt auch hier: Smartphone­s und Tablets im Hoteltreso­r deponieren. „Oft passen Tablets nicht in den Zimmersafe“, erklärt Kretschmar. „Deswegen sollten sich Reisende vor der Buchung beim Hotel erkun- digen, ob und wie sie ihren Laptop oder ihr Tablet sicher verstauen können. Das gilt insbesonde­re für Geschäftsr­eisende“, sagt die Fachrefere­ntin. Sie empfiehlt außerdem, das Handy nicht mit an den Strand zu nehmen, sondern ebenfalls im Hotelsafe zu lassen. „Diebe beobachten ihre Opfer im Vorfeld genau, auch am Strand oder Pool. Befindet sich der Besitzer des Handys im Wasser und niemand passt auf seine Wertgegens­tände auf, ist das Handy weg“, sagt Kretschmar. Generell gilt: wertvolle Gegenständ­e selbst bei kurzen Aufenthalt­en immer sicher deponieren. „Der Hoteltreso­r ist die beste Wahl, denn häufig sind die von der Versicheru­ng abgedeckte­n Wertgrenze­n beim Hoteltreso­r deutlich höher als bei einem Zimmersafe“, so Kretschmar.

Noch schwierige­r ist die Situation, wenn der dienstlich genutzte Laptop mit sensiblen Daten gestohlen wird. „Daten sind abstrakte Güter und dafür gibt es keine Entschädig­ung durch eine Versicheru­ng“, erklärt die Expertin. Der Verlust muss an der Hotelrezep­tion gemeldet werden. In allen Fällen ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Die Anzeige dient als Nachweis für Versicheru­ng und Reiseveran­stalter.

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