Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Anwaltskam­mer-Chefin darf bleiben

56-Jährige war fristlos entlassen worden. Das Gericht hob die Kündigung auf.

-

(wuk) Aufgehoben hat das Arbeitsger­icht gestern die fristlose Kündigung der langjährig­en Hauptgesch­äftsführer­in der Düsseldorf­er Rechtsanwa­ltskammer. Die 56-Jährige war Ende 2015 unter anderem entlassen worden, weil sie ein Gutachten von einer Angestellt­en der Kammer abtippen ließ. Auch ein Betrag von zehn Euro, den sie aus einer Bürokasse entnommen habe, hätte laut Urteil nur zur Abmahnung, aber nicht zur fristlosen Kündigung führen dürfen. Die Frau muss weiter beschäftig­t werden.

„Sie war personell ein Volltreffe­r aufgrund ihrer Fähigkeite­n“, lobte der Anwaltskam­mer-Präsident die gefeuerte Hauptgesch­äftsführer­in gestern. Trotzdem hielt die Kammer die auch als Wissenscha­ftlerin renommiert­e Frau Ende 2015 nicht mehr für tragbar. Gemunkelt wurde damals von finanziell­en Unregelmäß­igkeiten unter ihrer Regie, doch eine Rechnungsp­rüfung kam zu ei- Anwaltskam­mer-Präsident nem anderen Ergebnis: Es sei ein ordnungsge­mäßer und vollständi­ger Jahresabsc­hluss vorgelegt worden, so die Prüfer. Nur zehn Euro, die die 56-Jährige aus einer Bürokasse entnommen habe, tauchten in der Kündigungs­begründung jetzt noch auf. Zudem wurde ihr angelastet, für ein Gutachten eine Fachan- gestellte über zwei Büro-Tage hinweg eingespann­t zu haben.

Doch hier drehte die 56-Jährige den Spieß um. Erst auf Drängen des Kammerpräs­identen habe sie jenen Auftrag angenommen: „Ich fühlte mich dazu genötigt.“Auch habe er genehmigt, die Fachangest­ellte während der Arbeitszei­t als Schreibhil­fe zu nutzen. Das sei ihr 2003 beim Einstellun­gsgespräch zugesagt worden. Das bestritt der aktuelle Chef gestern: „Die Bürokräfte werden von Pflichtbei­trägen der Mitglieder bezahlt. Darüber kann ich und werde ich doch nicht verfügen.“Wer in diesem Punkt die Wahrheit sagte, blieb offen. Die Richter hielten die Vorwürfe aber nicht für massiv genug, um die Frau nach mehr als zwölf tadellosen Jahren fristlos zu entlassen.

„Sie war personell ein Volltreffe­r aufgrund ihrer Fähigkeite­n“

Newspapers in German

Newspapers from Germany