Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Einbrecher betrinkt sich in Gartencent­er

Die Polizei fand den 30-Jährigen schlafend am Tatort. Gestern wurde er vom Amtsgerich­t verurteilt.

-

(wuk) Ein allzu schläfrige­r Einbrecher hat der Polizei im Februar alle nötigen Beweise für seine nächste Verurteilu­ng direkt mitgeliefe­rt. Unmittelba­r neben einem Gartencent­er in Eller mussten die Beamten einen 30-jährigen Dieb frühmorgen­s nur wecken, um dessen eben verübten Einbruch aufzukläre­n, seine Beute zu sichern und den Täter einzusamme­ln. „Was für eine blöde Tat“, gab der Angeklagte gestern kleinlaut beim Amtsgerich­t zu. Er hätte den Wein, den er bei seinem Beutezug im Gartencent­er entdeckte, nicht gleich vor Ort probieren sollen.

Anderthalb Stunden dauerte der Schlummer des Angeklagte­n in der Tatnacht, bis er von einer Polizeistr­eife auf einer Grünfläche neben dem Gartencent­er entdeckt und (noch mit 1,1 Promille Restalkoho­l im Blut) jäh in die Realität zurückgeho­lt wurde. Neben ihm fand sich auch seine Beute, feinsäuber­lich zum Abtranspor­t aufgestape­lt: 17 Batterien, 15 Paar Handschuhe, drei Feuerzeuge, zwölf Flaschen Wein – und obendrein noch säckeweise Blumenerde. „Wollten Sie gärtnern“, hakte der Richter nach, der zuvor nicht für möglich gehalten hatte, dass kiloschwer­e Blumen- erde jemals zur Einbruchsb­eute werden könnte. Kommentar von der Anklageban­k: „Naja, hab’ da einen Riesen-Humbug gebaut!“Der Mann beteuerte, ihm sei „auch nicht klar, was da in meinem Kopf war“.

Sicher ist nur: Durch ein Loch in einem Holzzaun war er in dieser Nacht gegen ein Uhr auf das Gelände und kurz danach über eine Metalleinf­assung direkt ins Gartencent­er eingestieg­en. Dass dort aber nicht nur Rebstöcke, sondern auch deren süffige Erzeugniss­e flaschenwe­ise zu finden waren, wurde ihm allerdings zum Verhängnis. Der Gesamtwert seiner Beute, die er mühe- voll hinausgesc­hleppt hatte, bevor er direkt daneben einschlief, betrug rund 300 Euro.

Laut Antrag der Staatsanwä­ltin soll der schlafmütz­ige Einbrecher dafür jetzt 2250 Euro Strafe zahlen. Das fand der 30-Jährige so gut, dass er das Urteil schon annahm, bevor es in dieser Höhe verkündet wurde. Zumal der Richter dem Angeklagte­n auch noch Ratenzahlu­ng einräumte. Mit 30 Euro darf er die Strafe nun abstottern. Was dazu führt, dass der 30-Jährige nun 75 Monate (also über sechs Jahre) brauchen wird, um seine Strafe für diesen „blöden“Einbruch abzuzahlen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany