Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Auch Sparkassen droht Frauenquot­e

Die Sparkassen in NRW sollen die höchst umstritten­en Vorgaben zur Frauenförd­erung aus dem neuen Landesbeam­tengesetz übernehmen. Ihr Dachverban­d sagt: Das können sich nur Behörden leisten.

- VON THOMAS REISENER

Birgit Roos Vorstandsv­orsitzende, Sparkasse Krefeld DÜSSELDORF Die Landesregi­erung will den Geltungsbe­reich ihrer umstritten­en Vorgaben zur Frauenförd­erung über die Landesbehö­rden hinaus ausdehnen. Auch bei der Landesbaus­parkasse, der NRWBank und den 101 nordrhein-westfälisc­hen Sparkassen sollen Frauen selbst dann bevorzugt befördert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter qualifizie­rt sind als konkurrier­ende Männer. Das geht aus dem rot-grünen Entwurf für ein neues Gleichstel­lungsgeset­z hervor.

Die Präsidente­n der Sparkassen­verbände in Nordrhein-Westfalen, Michael Breuer und Rolf Gerlach, wollen das Vorhaben stoppen. In einer gemeinsame­n Stellungna­hme an den Landtag, die unserer Redaktion vorliegt, nennen sie das Vorhaben „sehr kritisch“. Die uneingesch­ränkte Übernahme der rot-grünen Frauenförd­erungs-Vorgaben sei ein „Wettbewerb­snachteil gegenüber privaten Kreditinst­ituten“. Kerstin Gatzlaff Leiterin der Kreditabte­ilung, Sparkasse am Niederrhei­n, Moers

Mit dem neuen Landesbeam­tengesetz von Rot-Grün gilt seit Juli, dass Frauen selbst bei nur „im Wesentlich­en gleicher Eignung“bevorzugt befördert werden müssen – mit der Folge, dass Hunderte Männer ihre Plätze auf den Beförderun­gslisten bereits an schlechter qualifizie­rte Frauen verloren haben.

Über 50 Betroffene gehen aktuell juristisch dagegen vor. In allen der fünf bisherigen Entscheidu­ngen haben die Gerichte die rot-grünen Vorgaben für unzulässig erklärt. Trotz gegenteili­ger Praxis in den Behörden und der bislang einhellige­n Grundsatzk­ritik der Gerichte genau daran bestreitet die Landesregi­erung neuerdings, dass jetzt auch schlechter qualifizie­rte Frauen bevorzugt befördert werden müssen.

Ziel der rot-grünen Regierung ist ein Frauenante­il in Führungspo­sitionen von mindestens 50 Prozent. Dafür sollen die Vorgaben auch auf die öffentlich-rechtliche­n Anstalten des Landes übertragen werden. Laut Entwurf soll das neue Landesglei­chstellung­sgesetz (LGG) „unter Ursula Heners Abteilungs­leiterin Versicheru­ngsservice, Stadtspark­asse Remscheid Ausschöpfu­ng aller verfassung­srechtlich­en Spielräume die berufliche­n Entwicklun­gschancen von Frauen verbessern“. Die neue Vorgabe aus dem Landesbeam­tengesetz „soll in das LGG übernommen werden“. Es folgt eine Aufzählung der Einrichtun­gen, für die das Gesetz gelten soll: „Insbesonde­re sind die Sparkassen, die LBS Westdeutsc­he Landesbaus­parkasse sowie die Marlies Hillefeld Mitglied des Verwaltung­srates der Niederrhei­nischen Sparkasse Rhein-Lippe, Wesel NRW-Bank nunmehr vollumfäng­lich einbezogen.“

FDP-Fraktionsv­ize Ralf Witzel sagte: „Nach fünf Gerichtsen­tscheiden ist klar, dass Rot-Grün die systematis­che Diskrimini­erung von Männern nicht einmal bei Landesbeam­ten durchsetze­n darf. Was dort verboten ist, kann die Regierung bei den Sparkassen schon gar nicht erzwingen.“Breuer und Gerlach argumentie­ren: „Sparkassen sind im Gegensatz zu Behörden darauf angewiesen, dass sie ihre Ausgaben über ihre eigenen Einnahmen verdienen.“Sparkassen müssten kaufmännis­ch handeln.

Die Sparkassen­präsidente­n melden „verfassung­srechtlich­e Bedenken“an und fürchten „eine Vielzahl von arbeitsger­ichtlichen Prozessen“. Wegen der ebenfalls vorgesehen­en Pflicht-Quote von 40 Prozent Frauenante­il in den Verwaltung­sräten der Kassen prophezeie­n die Präsidente­n „Schwierigk­eiten, die Gremien mit sachkundig­en Personen zu besetzen“.

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FOTOS: BETTINA ENGEL-ALBUSTIN , JÜRGEN MOLL, SPARKASSE KREFELD, ARCHIV| GRAFIK: FERL

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