Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadtwerke zeigen eigene Panne bei Windradbau an

Windrad-Gegner kritisiere­n angeblich nicht genehmigte Kabelverle­gung. Kreis leitet Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren ein.

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HOISTEN (-nau) Der Kreis hat ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren gegen die Stadtwerke Neuss in Gang gesetzt. Der Vorwurf: Das Unternehme­n hat im Landschaft­sschutzgeb­iet Gohrer Berg ohne Genehmigun­g Kabel verlegt, mit denen die beiden Windkrafta­nlagen in Hoisten ans Netz angeschlos­sen werden.

Für die Kreisverwa­ltung ist das eine Angelegenh­eit, die formal nicht in Ordnung ist, wie Kreisumwel­tamtsleite­r Norbert Clever betont, die aber in der Sache nichts ändert. Denn die Genehmigun­g wurde nur Tage später erteilt. Für die Bürger- initiative „Windkraft Neuss“allerdings ist dieser Schritt Anlass genug, erneut Unregelmäß­igkeiten zu wittern. „Wir haben ja immer vermutet, dass die Genehmigun­g der Windräder nicht mit rechten Dingen zugeht“, kommentier­t BI-Sprecherin Gisela Ortwein, deren Initiative seit Jahren gegen beide Anlagen kämpft.

Stadtwerke-Sprecher Jürgen Scheer wendet sich entschiede­n gegen Mauschelei-Verdacht. Man habe eine Genehmigun­g für die Kabelverle­gung gehabt, jedoch wurde beim Bau ein Fehler gemacht, den die Stadtwerke dem Kreis gegen- über selbst angezeigt hätten. Weil auf einer Länge von gut 100 Metern die genehmigte Trasse verlassen wurde, war ein neuer Antrag nötig, der innerhalb von fünf Tagen genehmigt worden sei, so Scheer.

Die Bürgerinit­iative ist in diesem Ordnungsve­rfahren nicht beteiligt, so dass der Landrat auch keinen Sachstand an sie weiter gibt. Auch der CDU-Stadtveror­dnete KarlHeinz Baum hat auf Nachfrage keine Antwort bekommen. Er kritisiert, dass die Windräder schon stehen, obwohl noch keine endgültige Baugenehmi­gung vorliege und vermu- tet als Hintergrun­d, dass der Landschaft­sbeirat noch nicht formell beteiligt worden ist.

Den so verbreitet­en Behauptung­en muss Clever inhaltlich widersprec­hen. Die Baugenehmi­gung sei – als sofort vollziehba­r – erteilt und ihre Rechtmäßig­keit im Eilverfahr­en vom Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigt worden. Das Hauptsache­verfahren stehe noch aus, werde aber gelassen abgewartet. Der Landschaft­sbeirat sei in Gestalt des Vorsitzend­en beteiligt worden, der in wenig strittigen Fällen alleine entscheide­n kann. Das sei erfolgt.

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FOTO: ENERCON Die Windräder in Hoisten bleiben weiterhin umstritten.

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