Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kuhn kämpft für kürzere Urnen-Grabzeiten
JÜCHEN (kvm) Seit Dezember 2012 kämpft Wolfgang Kuhn, Vorsitzender der Alten- und Rentnergemeinschaft Jüchen, um eine gesetzliche Neuregelung im Sinne einer Verkürzung der Liegezeiten für Urnengrabstellen. Jetzt will er mit seinem Anliegen erneut an Verwaltung und Politik herantreten, um mit ihnen eine „intelligente Lösung“für die Ruhefristen von Aschebeisetzungen zu erreichen, wie Kuhn ankündigt. Zu diesem Vorgehen habe ihm der Jurist und frühere Gemeindedirektor Heinz Spelthahn geraten, beruft sich Kuhn.
Erreichen will der Jüchener, dass die in der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr angegeben wird, was in einigen Kommunen in der Nachbarschaft bereits realisiert sei, sagt er. Diese viel kürzeren Liegezeiten könnten dann als Maßstab für die Ruhefristen für Feuerbestattungen herangezogen, meint Kuhn weiter. Jurist Heinz Spelthahn hatte Kuhn allerdings erklärt, dass für eine grundsätzliche Änderung des NRW-Bestattungsgesetzes tatsächlich nur die Möglichkeit des Bürgerbegehrens möglich sei, denn das Verfassungsgericht könne zwar Gesetze verwerfen, aber keine neuen Regelungen schaffen.
Auch vom Petitionsausschuss war eine abschlägige Antwort gekommen. Nun will Kuhn die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Spelthahn erklärt: „Wolfgang Kuhn hat das Problem ganz richtig erkannt, dass mit Asche anders umzugehen ist als mit einem Sarg und dem darin befindlichen toten Körper. Asche bedarf keiner Ruhezeit, um zu verwesen.“Das Bestattungsgesetz mit seinen Ruhefristen sei eine Krücke und resultiere noch aus einer Zeit, in der nur wenige Verstorbene verbrannt wurden. Heinz Spelthahn führt aus: „Alle Vorschriften rund um Erdbestattungen haben mit der Erdbeschaffenheit zu tun und mit Bestimmun- gen wie dem Grundwasserschutz. Aber das trifft für Asche nicht zu.“Der Anwalt verweist in dem Zusammenhang auch auf die rechtlich gestattete Möglichkeiten hin – etwa die anonyme Verstreuung von Totenasche und sagt: „Solche Bestattungen sind bereits möglich, ohne das Landesgesetz zu verletzen.“Es komme hierbei auf das Pietätsempfinden der Angehörigen an.