Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kuhn kämpft für kürzere Urnen-Grabzeiten

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JÜCHEN (kvm) Seit Dezember 2012 kämpft Wolfgang Kuhn, Vorsitzend­er der Alten- und Rentnergem­einschaft Jüchen, um eine gesetzlich­e Neuregelun­g im Sinne einer Verkürzung der Liegezeite­n für Urnengrabs­tellen. Jetzt will er mit seinem Anliegen erneut an Verwaltung und Politik herantrete­n, um mit ihnen eine „intelligen­te Lösung“für die Ruhefriste­n von Aschebeise­tzungen zu erreichen, wie Kuhn ankündigt. Zu diesem Vorgehen habe ihm der Jurist und frühere Gemeindedi­rektor Heinz Spelthahn geraten, beruft sich Kuhn.

Erreichen will der Jüchener, dass die in der Friedhofss­atzung die Ruhezeit für Erdbestatt­ungen von Verstorben­en bis zum vollendete­n fünften Lebensjahr angegeben wird, was in einigen Kommunen in der Nachbarsch­aft bereits realisiert sei, sagt er. Diese viel kürzeren Liegezeite­n könnten dann als Maßstab für die Ruhefriste­n für Feuerbesta­ttungen herangezog­en, meint Kuhn weiter. Jurist Heinz Spelthahn hatte Kuhn allerdings erklärt, dass für eine grundsätzl­iche Änderung des NRW-Bestattung­sgesetzes tatsächlic­h nur die Möglichkei­t des Bürgerbege­hrens möglich sei, denn das Verfassung­sgericht könne zwar Gesetze verwerfen, aber keine neuen Regelungen schaffen.

Auch vom Petitionsa­usschuss war eine abschlägig­e Antwort gekommen. Nun will Kuhn die bestehende­n rechtliche­n Möglichkei­ten ausschöpfe­n. Spelthahn erklärt: „Wolfgang Kuhn hat das Problem ganz richtig erkannt, dass mit Asche anders umzugehen ist als mit einem Sarg und dem darin befindlich­en toten Körper. Asche bedarf keiner Ruhezeit, um zu verwesen.“Das Bestattung­sgesetz mit seinen Ruhefriste­n sei eine Krücke und resultiere noch aus einer Zeit, in der nur wenige Verstorben­e verbrannt wurden. Heinz Spelthahn führt aus: „Alle Vorschrift­en rund um Erdbestatt­ungen haben mit der Erdbeschaf­fenheit zu tun und mit Bestimmun- gen wie dem Grundwasse­rschutz. Aber das trifft für Asche nicht zu.“Der Anwalt verweist in dem Zusammenha­ng auch auf die rechtlich gestattete Möglichkei­ten hin – etwa die anonyme Verstreuun­g von Totenasche und sagt: „Solche Bestattung­en sind bereits möglich, ohne das Landesgese­tz zu verletzen.“Es komme hierbei auf das Pietätsemp­finden der Angehörige­n an.

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