Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Lebenslang für Bonner Bombenbauer
Drei weitere Islamisten erhalten hohe Haftstrafen für Verabredung zum Mord.
DÜSSELDORF Im Prozess um die 2012 am Bonner Hauptbahnhof zufällig gefundene Rohrbombe hat das Oberlandesgericht ( OLG) Düsseldorf nach 155 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der Täter Marco G. ist wegen Mordversuchs, versuchter Herbeiführung einer Bombenexplosion und Gründung einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Deswegen wird der 30-Jährige nicht schon nach 15 Jahren freikommen. Der Konvertit provozierte das Gericht erneut mit lauten Rufen von „Allahu akbar“(„Allah ist groß“).
Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren erhielten drei weitere islamistische Täter, die mit Marco G. den Mord an einem Politiker der islamfeindlichen Partei Pro NRW in Leverkusen geplant hatten. Peter Schütz Beim Ausspähen des Tatorts wurden Marco G. und ein weiteres Mitglied des Quartetts 2013 von der Polizei gestellt. Sie hatten Waffen und Sprengstoff gelagert.
Die Verteidiger aller Verurteilten hatten Freisprüche wegen Mangels an Beweisen gefordert. Das Gericht hatte aber keine Zweifel am Mordplan. Es sah es auch nach Anhörung von 27 Experten als erwiesen an, dass Marco G. die Bombe am Bahnhof zur Zündung vorgesehen hatte. Daran ändere nichts, dass der Zünder nie gefunden wurde. Auch Teile des auf 13.30 Uhr eingestellten Zündweckers seien nicht gefunden worden, weil der Sprengsatz mit einem Wasserstrahl zur Entschärfung beschossen worden war. „Das Gericht kam zur Überzeugung, dass es den Zünder gab“, erklärte OLGSprecher Peter Schütz. Die Theorie der Verteidigung, die Bombe sei nur eine Attrappe gewesen, sei widerlegt. Leitartikel Nordrhein-Westfalen
„Das Gericht kam zur Überzeugung, dass es den Zünder gab“ Oberlandesgericht Düsseldorf