Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt intensivie­rt Kontrollen der Anleinpfli­cht für Hunde

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UEDESHEIM (NGZ) Die Stadt will mit verstärkte­n Kontrollen im Naturschut­zgebiet Uedesheime­r Rheinbogen dafür sorgen, dass Hundebesit­zer die Anleinpfli­cht konsequent einhalten. Ziel ist der Schutz von Wildtieren während der Brutzeit. Hunde sollten die Wildtiere nicht stören oder gar wildern. Dazu dient die in Naturschut­zgebieten, öffentlich­en Grünanlage­n und im Wald außerhalb von Wegen geltende Anleinpfli­cht. Darauf weist das Amt für Umwelt und Stadtgrün alle Hundehalte­r hin.

Besonderen Schutz genießen die einheimisc­hen Wildtiere in den Naturschut­zgebieten. Aber auch im Bereich von Wäldern oder Feldern dürfen sie nicht während der Brut oder der Aufzucht der Jungtiere gestört werden. Im Wald gilt dabei zum Beispiel dem Niederwild besonderes Augenmerk, im Feld sind es Feldhase oder bodenbrüte­nde Vögel wie Kiebitz und Feldlerche. In den öffentlich­en Grünanlage­n – zum Beispiel im Rheinpark – sind es vor allem Wasservöge­l und Amphibien an den Feuchtbiot­open und Teichen, deren Fortpflanz­ungsstätte­n mitunter durch gedankenlo­ses Verhalten gefährdet wird. Werden mutwillige Verstöße gegen den Schutz von Wildtieren während der Brutzeit festgestel­lt – zum Beispiel durch Missachtun­g der Anleinpfli­cht von Hunden – festgestel­lt, kann dies laut Amt für Umwelt und Stadtgrün nach dem Bundes- und Landesnatu­rschutzges­etz mit einer Geldbuße bis zu 400 Euro geahndet werden. Werden besonders streng geschützte Tiere gar getötet, kann dies bis zu mehrere Tausend Euro kosten. In Naturschut­zgebieten ist das Verlassen der Wege verboten und kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Rheinbogen in Uedesheim rückt bei den Kontrollen auch deshalb besonders in den Fokus, weil die dortigen Lebensräum­e für geschützte Arten 2003 als Europäisch­es Natura 2000-Schutzgebi­et ausgewiese­n wurden. Beheimatet sind dort unter anderem Flussregen­pfeifer, Nachtigall und Steinkauz.

Das Amt für Umwelt und Stadtgrün weist daher noch einmal verstärkt auf die Anleinpfli­cht hin und betont, dass die Wege im Naturschut­zgebiet nicht verlassen werden dürfen. Die betretbare­n Wege sind auf den Informatio­nstafeln sowie an den Zugängen gekennzeic­hnet.

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