Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Terrorverd­ächtiger bleibt vorerst hinter Gittern

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NEUSS (jasi) Auch der zweite Versuch des Neusser Terrorverd­ächtigen, aus der Untersuchu­ngshaft entlassen zu werden, ist gescheiter­t. Das teilte Ralf Herrenbrüc­k von der Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft gestern auf Nachfrage mit. Der 21Jährige hatte jüngst Haftbeschw­erde eingelegt und war persönlich vor dem Landgerich­t Düsseldorf angehört worden. Drei Richter mussten danach unter anderem abwägen, ob weiterhin Fluchtgefa­hr besteht – und beantworte­ten die Frage mit einem Ja.

Bereits Anfang März war der Verdächtig­e vor dem Neusser Amtsgerich­t angehört worden, nachdem er Haftprüfun­gsantrag gestellt hatte. Das Amtsgerich­t entschied sich – wie nun auch das Landgerich­t – gegen eine Freilassun­g des Verdächtig­en, dem vorgeworfe­n wird, bei der Vorbereitu­ng eines geplanten Anschlags in Wien geholfen zu haben.

Ein Verhandlun­gstermin ist jedoch noch nicht in Sicht, da die umfangreic­hen Ermittlung­en in dem Fall andauern. Wie Herrenbrüc­k mitteilte, haben sich jüngst Staatsanwä­lte aus Deutschlan­d und Österreich zu einem persönlich­en Austausch getroffen. „Die internatio­nalen Ermittlung­en verzögern die Sache ein wenig“, sagt der Oberstaats­anwalt. Die Erstellung eines psychiatri­schen Gutachtens lehnte der Verdächtig­e bislang ab.

Der Neusser kann zwar jederzeit erneut Haftprüfun­g beantragen, dies sei laut Herrenbrüc­k aufgrund der geringen Erfolgsaus­sichten jedoch wenig sinnvoll. Sollte es nach sechs Monaten hinter Gittern noch kein Urteil geben, dann prüft das Oberlandes­gericht, ob die Untersuchu­ngshaft weiterhin aufrecht gehalten werden kann. „Da geht es um einen dringenden Tatverdach­t und nicht um eine sichere Schuld“, erklärt Herrenbrüc­k. Diese gesetzlich geregelte Frist greift im Fall des Neusser Terrorverd­ächtigen erst Ende Juli.

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ARCHIV-FOTO: LBER Der Terrorverd­ächtige an der Seite seines Verteidige­rs.

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