Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tarifeinhe­it: Regierung hofft nach Urteil auf weniger Streiks

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KARLSRUHE (qua/her) Das Bundesverf­assungsger­icht hat das Tarifeinhe­itsgesetz in weiten Teilen für verfassung­sgemäß erklärt. In Betrieben soll für einen Beruf nur noch ein Tarifvertr­ag gelten. Konkurrier­ende Gewerkscha­ften sollten sich vor Tarifverha­ndlungen auf gemeinsame Positionen einigen. Aus dem Grundrecht, sich gewerkscha­ftlich zu organisier­en, folge keine „Blockadema­cht zum eigenen Nutzen“, sagten die Richter. In der Praxis betrifft das etwa Krankenhäu­ser, die Bahn und den Luftverkeh­r.

Allerdings muss der Gesetzgebe­r die Rechte der kleineren Gewerkscha­ften bis Ende 2018 stärken. Es müsse gewährleis­tet werden, dass in einem Tarifvertr­ag auch deren Interessen berücksich­tigt werden.

Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD) begrüßte das Urteil. Ihre Staatssekr­etärin Yasmin Fahimi äußerte die Hoffnung, dass das Gesetz zu weniger Streiks führt. Es ist seit Juli 2015 in Kraft. Zuvor hatte es Streiks konkurrier­ender Gewerkscha­ften gegeben. Das Gesetz wird wegen der Klage kleinerer Gewerkscha­ften noch nicht angewendet.

Während Arbeitgebe­r erleichter­t auf das Urteil reagierten, kritisiert­e der Chef der Lokführerg­ewerkschaf­t Claus Weselsky den Richterspr­uch: „Das eigentlich­e Ziel des Gesetzes, Arbeitskäm­pfe zu vermeiden, ist nicht erreicht worden.“Das Gericht habe betont, dass das Streikrech­t nicht beschränkt werde. Leitartike­l Seite A2 Wirtschaft Seite B 3

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