Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bloß nicht anwenden

- VON HENNING RASCHE

Ein schlechtes Gesetz bringt schnelle Einigungen. Das ist die Hoffnung, die sich aus dem Tarifeinhe­itsgesetz ergibt. Die Regeln darin sind so unklar, dass sich Verhandlun­gspartner bei Tarifvertr­ägen angespornt fühlen sollten, es gar nicht erst anzuwenden. Wenn sich Gewerkscha­ften und Arbeitgebe­r einfach an einen Tisch setzen und verhandeln, wären damit mehrere Probleme gelöst.

Wenn bei Tarifverha­ndlungen keine unterschie­dlichen Verträge für dieselbe Berufsgrup­pe abgeschlos­sen werden, dann entsteht keine Konkurrenz­situation zwischen den Gewerkscha­ften. Keiner der Tarifvertr­äge müsste verdrängt werden, das Nahles-Gesetz käme nicht zum Einsatz. Dem Ziel des Gesetzes gelangt man also am nächsten, indem man es gar nicht anwendet. Wie das Arbeitsmin­isterium auf weniger Streiks zu hoffen, erscheint gleichwohl etwas kühn. Denn Lokführer, Piloten, Flugbeglei­ter und Ärzte werden allesamt weiterhin für sich streiken. Dazu, das hat das Bundesverf­assungsger­icht klargestel­lt, haben sie selbstvers­tändlich das Recht. Das kann ihnen auch Andrea Nahles nicht nehmen. BERICHT TARIFEINHE­IT – DIE FOLGEN DES URTEILS, SEITE B 3

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