Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Urteil: Wirt muss nicht auf Stühlen probesitze­n

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INGOLSTADT (dpa) Bayerische Wirtshauss­tühle müssen nicht regelmäßig einer Belastungs­probe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgerich­t Ingolstadt in einem Prozess um einen kaputten Stuhl gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzens­geld von mindestens 10.000 Euro und Schadeners­atz in Höhe von 1600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsv­eranstaltu­ng am 11. November 2016 in einer Wolnzacher Traditions­gaststätte zusammenge­brochen war. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst. Für den zweifachen Sprunggele­nkbruch machte der Mann den Wirt verantwort­lich. Doch das Gericht wies die Klage gestern ab. Das Urteil in diesem Fall ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

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