Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
INFO Das Arbeitzeitgesetz legt die Höchstdauer fest
Gesetz Das Arbeitszeitgesetz legt zum Schutz der Arbeitnehmer die Höchstgrenzen für die Arbeitszeit fest: 48 Stunden in der Woche. Wer mehr arbeitet als im Arbeitsvertrag steht, kann sich die Überstunden unter besonderen Voraussetzungen bezahlen lassen. Ahndung Verstößt der Arbeitgeber gegen die Höchstgrenzen und das Arbeitszeitgesetz, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.