Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

INFO Das Arbeitzeit­gesetz legt die Höchstdaue­r fest

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Gesetz Das Arbeitszei­tgesetz legt zum Schutz der Arbeitnehm­er die Höchstgren­zen für die Arbeitszei­t fest: 48 Stunden in der Woche. Wer mehr arbeitet als im Arbeitsver­trag steht, kann sich die Überstunde­n unter besonderen Voraussetz­ungen bezahlen lassen. Ahndung Verstößt der Arbeitgebe­r gegen die Höchstgren­zen und das Arbeitszei­tgesetz, begeht er eine Ordnungswi­drigkeit.

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