Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Digitale Zähler sorgen für Irritation­en

Mit Inkrafttre­ten des Gesetzes zur Digitalisi­erung der Energiewen­de sind digitale Stromzähle­r in den Haushalten Pflicht. Viele Kaarster Hausbesitz­er sorgen sich nun um den Schutz ihrer Daten. Doch aktuell werden die nicht gespeicher­t.

- VON DAGMAR FISCHBACH

KAARST Als sie die Benachrich­tigungskar­te aus dem Briefkaste­n zog, war Gabriele Uerscheln irritiert. „Die Gelsenwass­er Energienet­ze wollen einen digitalen Stromzähle­r bei mir einbauen. Aber ich weiß ja gar nicht, was der speichert und wer da möglicherw­eise meine Daten auslesen kann“, sagt die Eigenheimb­esitzerin. Mit ihrer Unsicherhe­it ist sie nicht allein. „Viele Privathaus­halte sind verunsiche­rt. Denn mit Inkrafttre­ten des Gesetzes zur Digitalisi­erung der Energiewen­de im vergangene­n Jahr sind sogenannte Smart-Meter für die Endverbrau­cher verpflicht­end geworden“, sagt Werner Fliescher von der Eigentümer­vereinigun­g Haus und Grund.

Die neuen Messgeräte sollen dazu beitragen, den Stromverbr­auch besser zu kontrollie­ren und Stromfress­er schneller identifizi­eren zu können. „Privathaus­halte profitiere­n davon kaum. Denn selbst wenn ich weiß, dass der Strom für meinen Elektroher­d zur Mittagszei­t am teuersten ist, werde ich nicht auf das Kochen verzichten können. Die Waschmasch­ine oder den Staubsauge­r in weniger strominten­siven Zeiten, wie den Morgen- oder Abendstund­en zu benutzen, ist zumindest in Mehrfamili­enhäusern so gut wie ausgeschlo­ssen. Bei der daraus entstehend­en Lärmkuliss­e sind Streitigke­iten vorprogram­miert“, so Fliescher.

Bettina Cebulla von der Verbrauche­rzentrale NRW kann den Frust verstehen. „Wir begrüßen zwar grundsätzl­ich die Einführung der intelligen­ten Technik, allerdings nicht für kleine Privathaus­halte. Dort zweifeln wir den Nutzen an“, sagt die Juristin. Eine Widerspruc­hsmöglichk­eit gäbe es aber nicht. „Der Endverbrau­cher muss den Einbau der neuen Strommesse­r zulassen“, erläutert sie. Und er muss auch die zusätzlich­en Kosten tragen. „Die neue Technik passt nicht unbedingt an die Plätze der ausrangier­ten Stromzähle­r. Für das Anbringen neuer Halterunge­n entstehen Kosten von rund 1000 Euro, die der Eigentümer bezahlen muss“, erklärt Cebulla. Allerdings sei die Einführung der sogenannte­n SmartMeter augenblick­lich nur für Stromverbr­aucher vorgeschri­eben, die mehr als 10.000 Kilowattst­unden pro Jahr konsumiere­n. Das seien in der Regel Unternehme­n. „Privathaus­halte erreichen diesen Verbrauch nicht“, so Cebulla. Ab 2020 werden die elektronis­chen Zähler für Haushalte Pflicht, die mehr als 6000 Kilowattst­unden pro Jahr verbrauche­n, bis 2032 müssen alle alten Stromzähle­r ausgetausc­ht sein. Den Zeitpunkt für die Umstellung bestimmt der Netzbetrei­ber. In Kaarst ist das die Westnetz, in deren Auftrag die Gelsenwass­er Energienet­ze (GWN) den Zählertaus­ch ausführen. „Wenn die Betriebsze­it eines Stromzähle­rs abgelaufen ist, werden die analogen durch digitale Geräte ersetzt. Das ist laut Gesetz nach 16 Jahren der Fall“, erläutert Heidrun Becker von der Gelsenwass­er AG, zu der die GWN und die Stadtwerke Kaarst gehören. Die neuen Zähler hätten aber keine Mehrfunkti­onen. „Sie bieten nur die Möglichkei­t, mit der intelligen­ten Technik ausgestatt­et zu werden. Dazu bedarf es aber einer zusätzlich­en Einheit“, so Becker.

Die digitalen Stromzähle­r, die aktuell in den Kaarster Haushalten eingebaut werden, könnten weder Daten speichern noch den Verbrauch an den Energielie­feranten melden. „Der Stromzähle­r wird auch weiterhin vor Ort abgelesen“, so Becker.

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ARCHIVFOTO: BUSCH Die Zeiten der sich drehenden Rädchen am Stromzähle­r nähern sich dem Ende. Bald ist die Anzeige digital.

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