Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt bucht OGS-Beiträge verspätet ab

Eltern warten bereits seit vier Monaten auf den Einzug der Gebühren. Die Stadt gelobt Besserung.

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NEUSS (jasi) Anja Junk ist sauer. Eigentlich hat der Rat der Stadt Neuss im Mai dieses Jahres beschlosse­n, dass die Elternbeit­räge für die Offenen Ganztagssc­hulen (OGS) nicht mehr von den jeweiligen Trägern, sondern der Stadt bearbeitet und einbezogen werden. Doch dies ist bislang noch nicht geschehen. „Seit vier Monaten warten wir darauf, dass das Geld abgebucht wird“, sagt die Mutter von zwei Kindern und fügt hinzu. „Die Summe, die wir Eltern auf einen Schlag nachzahlen müssen, wird immer größer.“In ihrem Fall sind es bislang 720 Euro, die ausstehen. Bis einschließ­lich Juli seien die Gebühren noch von der Katholisch­en Jugendagen- tur – als Träger der Albert-Schweizer-Grundschul­e, die eines ihrer Kinder besucht – eingezogen worden. „Das hat auch wunderbar funktionie­rt. Nun buchen sie nur noch das Essensgeld ab“, sagt die 46-Jährige, die angibt, mehrere Male mit dem Jugendamt telefonier­t zu haben.

Wie Stadtsprec­her Peter Fischer auf Nachfrage mitteilte, habe die Stadt durch den Ratsbeschl­uss kurzfristi­g ein neues Aufgabenge­biet erhalten. Mit Hochdruck sei im Jugendamt kurzfristi­g das Sachgebiet „Elternbeit­räge Kita“neu strukturie­rt und der Einzug der Elternbeit­räge mit neuen Abläufen, Einstellun­g von neuem Personal sowie der Bestellung einer Bearbei- tungssoftw­are vorbereite­t worden. „Die Rahmenstru­ktur steht seit dem 1. August und die Bearbeitun­gssoftware seit Anfang dieser Woche zur Verfügung“, sagt Fischer. Die Programmie­rarbeiten hätten einige Zeit in Anspruch genommen.

Durch die kurze Vorbereitu­ngszeit sei eine sofortige Bearbeitun­g der Elternbeit­räge mit Beginn des Schuljahre­s nicht möglich gewesen. Dass nun Nachzahlun­gen einiger Beitragsmo­nate verursacht worden sind, führe bei Eltern „zu nachvollzi­ehbarer Unzufriede­nheit“. Bei dem zuständige­n Sachgebiet werde alles Mögliche veranlasst, um den Nachzahlun­gszeitraum so kurz wie möglich zu halten.

Die Erstellung der Bescheide habe zwar gerade begonnen, es könne aber keine Frist genannt werden, wann die Rückstände abgear- beitet sind, da die Fertigung des einzelnen Bescheides und die Abbuchung der Beiträge auch davon abhängen, dass alle Unterlagen der Eltern zur Bearbeitun­g vorliegen.

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