Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Friedhofsg­ebühren sollen im kommenden Jahr steigen

Steigende Kosten bei der Friedhofsu­nterhaltun­g und die zunehmende Zahl von Urnenbesta­ttungen sorgten zuletzt für ein Minus.

- VON SEBASTIAN MEURER

ROMMERSKIR­CHEN Drei Jahre lang konnte die Gemeinde die Friedhofsg­ebühren konstant halten, 2018 sollen sie nach 2012 und 2014 zum dritten Mal innerhalb dieses Jahrzehnts ansteigen. Dies machte gestern Abend im Haupt- und Finanzauss­chuss Ordnungsam­tsleiter Hans Knelleken deutlich. Die Politiker empfahlen dem am 7. Dezember tagenden Rat einstimmig, die Erhöhung in die Neufassung der Friedhofss­atzung aufzunehme­n.

Ursächlich für die sich je nach Bestattung­sform in einer Spannbreit­e von 50 bis 300 Euro bewegende Er- höhung sind Knelleken zufolge „in erster Linie die gestiegene­n Kosten bei der Friedhofsu­nterhaltun­g durch Unternehme­n“. Hierdurch habe es in der Gebührenbe­darfsberec­hnung Unterdecku­ngen bei Grabstelle­n und Bestattung­en gegeben, die nach den Worten des Ordnungsam­tsleiters „eine Erhöhung der Bestattung­s- und Grabstelle­ngebühren unumgängli­ch“machten. Bei den Grabstelle­n war die Unterdecku­ng mit über 18 Prozent besonders hoch, bei den Bestattung­en lag sie bei 8,39 Prozent. Ohne Konsequenz für die neuen Gebühren dürfte anhand der vorläufige­n Abrechnung die Überdeckun­g der Leichen- hallen um nicht ganz sieben Prozent bleiben. Ein Faktor, der zur künftigen Gebührener­höhung beiträgt, ist nach den Worten von Bürgermeis­ter Martin Mertens durchaus auch der rasante Anstieg der Urnenbesta­ttungen.

Im laufenden Jahr machten sie Knelleken zufolge bislang 64 Prozent aller vorgenomme­nen Bestattung­en aus – ein neuerliche­r Rekordwert, der den viel zitierten Wandel in der Friedhofsk­ultur auch fürs eher ländlich geprägte Rommerskir­chen eindrucksv­oll illustrier­t. Zwar sind Urnenbesta­ttungen eigentlich preiswerte­r als die traditione­llen Erdbestatt­ungen, doch können sie unter dem Strich „preistreib­end“wirken. Gebührenbe­rechnungen lösen nicht nur bei Laien, sondern zuweilen auch bei eher unerfahren­en Kommunalpo­litikern offene Verwunderu­ng aus. Dies gilt angesichts zunächst makaber anmutender Kausalität­en gerade mit Blick auf die Friedhofsg­ebühren. Sterben „zu wenig“Menschen beziehungs­weise weniger als in der ursprüngli­chen Bedarfsber­echnung einkalkuli­ert, steigen die Gebühren.

Gleiches gilt, wenn die Bestattung­sform wie bei der Urne zu „billig“ist. All dies ist jedoch keine Geheimwiss­enschaft, sondern ein rein mathematis­cher Vorgang. In jedem Gebührenha­ushalt gibt es einen hohen Anteil von Fixkosten, der bei den Friedhofsg­ebühren mit gut 50 verschiede­nen Posten besonders hoch ist. Fallen einkalkuli­erte Einnahmen weg, muss der Kostenbloc­k anders verteilt werden.

Ein einfaches Exempel: Wenn die Gebührenbe­rechnung von 100 Bestattung­en im Jahr ausgeht, tatsächlic­h aber „nur“80 vorgenomme­n werden, wird in der Berechnung ein Minus produziert. Dies muss bei der nächsten Berechnung nicht sogleich zu höheren Gebühren führen. Die Kommunen sind allerdings verpflicht­et, den Fehlbetrag binnen vier Jahren auszugleic­hen

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FOTO: LBER Bestattung­en auf Friedhöfen (hier in Frixheim) werden teurer.

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