Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt verlängert Vertrag mit Stadtwerke­n

Neuer Zehn-Jahres-Vertrag verpflicht­et Verkehrsbe­triebe zum Umbau aller Haltestell­en und zum Einstieg in E-Mobilität.

- VON CHRISTOPH KLEINAU

NEUSS Die Stadtwerke bleiben bis Ende 2029 der zentrale Mobilitäts­dienstleis­ter beim sogenannte­n öffentlich­en straßenbez­ogenen Personen-Nahverkehr (ÖSPN). Der neue Zehn-Jahres-Vertrag hat allerdings einen Haken. Denn mit seinem Inkrafttre­ten am 4. Dezember 2019 befreit sich die Stadt von der Aufgabe, die Haltestell­en barrierefr­ei umzubauen und drückt diese Aufgabe – inklusive aller Kosten – den Stadtwerke­n sozusagen aufs Auge. Bisher hatte sich das Tiefbauman­agement um die Haltestell­en gekümmert, konnte in das Thema aber nie genug Tempo bringen, um – wie im Personenbe­förderungs­gesetz des Landes eigentlich vorgegeben – die Barrierefr­eiheit bis Anfang 2022 zu erreichen.

„Wir möchten die Barrierefr­eiheit bis Ende 2029 umsetzen“, versichert Uwe Koppelmann, der Betriebsle­iter Nahverkehr der Stadtwerke. Die Stadt „schafft“derzeit vier bis sechs Haltestell­en im Jahr, ist aber trotz Prioritäte­nliste aus dem Jahr 2013 noch weit davon entfernt, zumindest Bergfest feiern zu können. Zuletzt hieß es aus dem Rathaus, 137 von 224 Bushaltest­ellen entspreche­n dem angestrebt­en Standard noch nicht. Die Stadtwerke werden das Tempo also erhöhen müssen.

Die neue Aufgabe ist Teil eines zu erteilende­n Öffentlich­en Dienstleis­tungsauftr­ages (ÖDLA) der Stadt an ihr 100-prozentige­s Tochterunt­ernehmen. In dem dazugehöri­gen Leistungsk­atalog findet sich auch die Absicht (das Verspreche­n), so Koppelmann, „uns im Bereich EMobilität breit aufzustell­en“. Die für 2019 angestrebt­e Umwandlung der Linie 842 in eine E-Bus-Linie soll dazu nur ein Anfang sein.

Der neue Vertrag wird nötig, weil Aufgaben im Bereich des ÖPNV, der eine besondere Rolle bei der Daseinsvor­sorge der Kommune spielt, nur immer zeitlich befristet verge- ben werden dürfen. Prinzipiel­l sind solche Aufgaben europaweit auszuschre­iben, doch macht die Vorgabe der Europäisch­en Union dort eine Ausnahme, wo die Kommune einen eigenen Verkehrsbe­trieb unterhält. So wie in Neuss, also.

Die Auftragser­teilung per Direktverg­abe muss aber im EU-Amtsblatt 18 Monate vor Betriebsbe­ginn bekannt gemacht werden, damit Private noch die Möglichkei­t haben, ein eigenes Angebot vorlegen zu können. Sie müssten dann aber ohne Ausgleichs­leistungen der Stadt als Aufgabentr­äger kalkuliere­n, dürften sich anderersei­ts aber auch nicht auf besonders lukrative Linien beschränke­n.

Regelungen wie mit den Stadtwerke­n will die Stadt auch mit der Rheinbahn, der Bahntochte­r „Busverkehr­e Rheinland“(BVR) und der „NEW mobil und aktiv Mönchengla­dbach“herbeiführ­en. Dazu wird entweder ein Kleinauftr­ag (unter 300.000 Jahreskilo­meter) erteilt, oder es erfolgt seinerseit­s eine Direktverg­abe durch die Städte Düsseldorf (Rheinbahn) beziehungs­weise Mönchengla­dbach (NEW), der die Stadt einfach nur zustimmt.

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ARCHIV: L. BERNS Die Stadt kommt mit dem Haltestell­enumbau nur langsam voran. Jetzt sollen das die Stadtwerke erledigen.

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