Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Terrorverd­ächtiger aus Neuss wird angeklagt

Dem jungen Mann wird die Unterstütz­ung einer terroristi­schen Vereinigun­g im Ausland vorgeworfe­n.

- VON SIMON JANSSEN

NEUSS Schon seit Ende Januar dieses Jahres sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Nun liegt eine Anklage der Generalsta­atsanwalts­chaft Düsseldorf beim Oberlandes­gericht (OLG) gegen den Terrorverd­ächtigen aus Neuss vor. Das teilte OLG-Sprecher Mihael Pohar gestern unserer Redaktion mit. Der Vorwurf in der Anklagesch­rift: Die Unterstütz­ung einer terroristi­schen Vereinigun­g im Ausland und die Vorbereitu­ng einer schweren, staatsgefä­hrdenden Straftat. Der Neusser, der zum Zeitpunkt seiner Festnahme 21 Jahre alt war, soll ein mutmaßlich­er Komplize eines jungen Mannes sein, der einen Anschlag in der Wiener U-Bahn geplant haben soll.

Die Staatsanwa­ltschaft Düsseldorf hatte vor der Festnahme Ende Januar – damals stürmte ein Sondereins­atzkommand­o der Polizei seine Wohnung in Weißenberg – einen Hinweis von österreich­ischen Behörden erhalten. Danach wurde ein Verfahren wegen Vorbereitu­ng einer staatsgefä­hrdenden Straftat eingeleite­t. Doch die Ermittlung­en zogen sich über Monate hin. Nach Informatio­nen unserer Redaktion mussten unter anderem Chat-Verläufe ausgewerte­t werden. Auch die Zusammenar­beit mit den österreich­ischen Behörden sollte sich als zeitintens­iv herausstel­len.

Doch nun hat sich der Verdacht gegen den Weißenberg­er offenbar erhärtet. „Im nächsten Schritt prüft der Senat die Eröffnung des Verfahrens“, erklärt Pohar das Prozedere. Der gesetzlich­e Strafrahme­n sehe eine Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Wenn es zu einer Hauptverha­ndlung kommt, wird diese laut Pohar möglicherw­eise vor dem Düsseldorf­er Oberlandes­gericht im Prozessgeb­äude am Kapellweg stattfinde­n. „Dort finden regelmäßig derartige Verfahren statt“, so der OLG-Sprecher. Als aktuelles Beispiel nennt er die Verhandlun­g gegen die vermeintli­chen Düsseldorf­er „Altstadt-Attentäter“.

Eigentlich hatte der Verdächtig­e aus Neuss bei den ersten Vernehmung­en stets bestritten, Sympathisa­nt der Terrororga­nisation Islamische­r Staat (IS) zu sein. Die Erkenntnis­se der Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft ließen im Februar jedoch Zweifel an dieser Aussage aufkommen: Auf einer kurzen Video-Sequenz, die ein Anwohner unserer Redaktion schickte, sind ein Mann in einer Art Gewand und eine Frau mit Kopftuch zu sehen. Sie stehen an einem Sandkasten. Der Mann hat eine schwarze Fahne mit weißer Schrift in der Hand. Nach Angaben der Deutschen Presseagen­tur handelt es sich dabei um eine Fahne des IS. Andere Medien berichtete­n von einer Fahne der Terror-Organisati­on Al-Qaida. Wie Oberstaats­anwalt Ralf Herrenbrüc­k damals bestätigte, konnte der Mann in dem Clip identifizi­ert werden – es handelt sich um den Terrorverd­ächtigen aus Neuss.

Mehrere Male hatte dieser in den vergangene­n Monaten versucht, auf freien Fuß zu kommen. Ein gestellter Haftprüfun­gsantrag und eine eingereich­te Haftbeschw­erde waren für ihn und seinen Verteidige­r aber nicht von Erfolg gekrönt. Auch im Rahmen der gesetzlich vorgeschri­ebenen Haftprüfun­g, die erfolgt, sobald ein Verdächtig­er sechs Monate ohne Urteil in Untersuchu­ngshaft sitzt, wurde kein Anlass gesehen, den jungen Mann freizulass­en.

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F.: BERNS Der Verdächtig­e (l.) nach einer Anhörung im Neusser Amtsgerich­t.

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