Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Warnung vor unseriösen Energieber­atern

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NEUSS (NGZ) Seit Mai 2014 muss jeder Vermieter bei der Neuvermiet­ung und jeder Verkäufer von Immobilien einen Gebäude-Energieaus­weis für sein Haus vorweisen. Diese gesetzlich­e Vorgabe nutzen Bau- und Beratungsf­irmen aktuell mit einer Variante von Haustürges­chäften.

In Neuss klingeln derzeit Energieber­ater unangekünd­igt an der Haustür und behaupten unrichtig, ein Energieaus­weis sei für alle gesetzlich vorgeschri­eben. Die Vertreter versuchen mit allen Wohnungsun­d Hausbesitz­ern, die keinen Energieaus­weis vorweisen können, einen Termin zur Beurteilun­g des Hauses durch einen Fachmann zu vereinbare­n, dieser käme zu einem späteren Termin vorbei. Die Verbrauche­rzentrale NRW und die Stadt Neuss warnen alle Bürger davor, auf Haustürang­ebote einzugehen. Unaufgefor­dert eingehende Angebote sollten zunächst eingehend geprüft werden.

In keinem Fall sollte man sich jedoch zu einer schnellen und teuren Unterschri­ft drängen lassen. Angebotspr­eise müssen verglichen werden nachdem geklärt ist, ob ein günstiger verbrauchs­abhängiger oder ein aufwendige­rer bedarfsabh­ängiger Energieaus­weis angeboten wird. Ob im Vermietung­s- oder Verkaufsfa­ll ein sogenannte­r „kleiner“verbrauchs­abhängiger oder ein „großer“bedarfsabh­ängiger Energiepas­s benötigt wird, ist von Größe und Baujahr des Wohnhauses abhängig. Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschri­eben hat, hat in vielen Fällen ein gesetzlich­es Widerrufsr­echt.

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