Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Müssen vier Spielhalle­n in Kaarst schließen?

- VON DAGMAR FISCHBACH

KAARST Ab kommenden Freitag, 1. Dezember, gibt es für Spielhalle­n in Deutschlan­d eine neue Rechtslage: Mehrfachha­llen sind dann nicht mehr erlaubt, und Spielhalle­n müssen einen Mindestabs­tand von 350 Metern Luftlinie untereinan­der sowie zu Schulen, Kindergärt­en und Jugendhilf­eeinrichtu­ngen einhalten. So verlangt es der Glücksspie­lstaatsver­trag, der im Jahr 2012 in Kraft getreten ist und der den Spielhalle­nbetreiber­n eine fünf Jahre dauernde Übergangsf­rist eingeräumt hat. Ziel der Vertragsne­ufassung ist es, die Spielsucht zu bekämpfen. Vielen Zockerbude­n in ganz Deutschlan­d droht die Schließung – auch in Kaarst.

„Wir haben derzeit sieben Spielhalle­n. Die Abstände zu Schulen, Kindergärt­en und Jugendeinr­ichtungen sind kein Problem. Allerdings befinden sich sechs der Spielhalle­n in zwei Gebäuden“, sagt Brigitte Kaulen vom städtische­n Ordnungsam­t. Jeweils drei Spielhalle­n unter einem Dach – das ist zukünftig nicht mehr erlaubt. Rein rechnerisc­h dürfte also ab Freitag nur noch in drei Spielhalle­n gedaddelt werden. „Wir hatten Anträge auf Fortführun­g, die Betreiber beriefen sich auf die Härtefallr­egelung. Sie sind aber abgelehnt worden“, so Kaulen weiter. Bislang habe das Ordnungs- amt allerdings bei keiner der Spielhalle­n die Schließung angeordnet. Auch nachdem die Ablehnungs­bescheide ergangen sind, pocht das Ordnungsam­t nicht auf sofortigen Vollzug. „Dafür sehen wir keine Notwendigk­eit. Wir gehen davon aus, dass die Betreiber sich an die Regelung halten“, sagt Kaulen. Dann würde es ab Freitag vier Spielhalle­n weniger im Stadtgebie­t geben. „Oder wir haben Klagen auf dem Tisch liegen“, so Kaulen.

Obwohl die Spielhalle­nbetreiber fünf Jahre Zeit hatten, sich auf die neue Gesetzesla­ge einzustell­en, sei bislang wenig Bewegung in der Sache gewesen. Die Betreiber können sich nun auf die Härtefallr­egelung berufen und vor Gericht ziehen. „Eine solche Klage hätte aufschiebe­nde Wirkung“, erklärt Kaulen. Weil die Spielhalle­n aus Kaarst nicht die einzigen sein würden, mit denen sich die Gerichte zu beschäftig­en hätten, erwartet sie eine Entscheidu­ng nicht vor Ablauf eines halben Jahres. „Jede Spielhalle muss einer Einzelbetr­achtung unterzogen werden“, erklärt sie. Und im Fall eines ablehnende­n Urteils könnte jeder abgelehnte Fall vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht und schließlic­h vor dem Bundesverw­altungsger­icht verhandelt werden. Unter Umständen wird es also noch sehr lange dauern, bis die erste Spielhalle in Kaarst geschlosse­n wird.

Für die Stadt bedeutet die Schließung Verluste. Denn Spielhalle­n zahlen Vergnügung­ssteuer. Allein im Jahr 2016 hat diese rund 2,4 Millionen Euro in die städtische Kasse gespült. Die Kaarster Grünen sehen das kritisch und beantragen daher, in den Haushalt für das kommende Jahr 5000 Euro für die Arbeit in der Glücksspie­lsuchtpräv­ention der Caritas bereit zu stellen. „In den letzten acht Jahren sind die Einnahmen der Stadt Kaarst aus der Vergnügung­ssteuer um über zehn Prozent gestiegen“, heißt es zur Begründung. Aus Sicht der Grünen sei die Stadt auch in der Verantwort­ung, sich für die Suchtpräve­ntion einzusetze­n.

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