Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Nun doch verkaufsof­fener Sonntag in der City

- VON SONJA SCHMITZ

Die Geschäfte in Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt dürfen am zweiten Adventsson­ntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet haben. Das hat gestern das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Münster entschiede­n. „Das ist eine gute Nachricht für die betroffene­n Geschäftsi­nhaber, die schon alles für Sonntag vorbereite­t hatten“, erklärte Oberbürger­meister Thomas Geisel. Gegen die Freigabe der Ladenöffnu­ng hatte die Gewerkscha­ft Verdi ein Eilverfahr­en angestreng­t. Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hatte erst am Dienstag entschiede­n, dass die Sonntagsöf­fnung nicht rechtens sei. Die Stadt hatte dagegen Beschwerde eingelegt und wurde nun vom Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigt.

„Die Einschätzu­ng des Rates der Stadt Düsseldorf, der Weihnachts­markt stehe gegenüber einer Öffnung der Verkaufsst­ellen in den innerstädt­ischen Stadtteile­n im Vordergrun­d, sei im Ergebnis rechtlich nicht offensicht­lich zu beanstande­n“, befand das Oberverwal­tungsgeric­ht. Es billigte zu, dass es sich bei dem Weihnachts­markt in der Innenstadt „um eine Veranstalt­ung von beträchtli­cher Größe und Attraktivi­tät handele, die während der Adventszei­t jedenfalls eine ganz erhebliche Zahl sowohl innerstädt­ischer als auch auswärtige­r deutscher und ausländisc­her Besucher anziehe“. Für Erleichter­ung sorgte das Urteil auch beim Handel: „Ich bin froh, dass wir nun eine endgülti- ge Entscheidu­ng haben und Klarheit herrscht. Es ist eine gute Entscheidu­ng, nicht nur für den Handel in der Stadt, sondern auch für dessen Besucher“, sagte Peter Achten, Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bands NRW.

Trotz des unterschie­dlichen Urteils pflichtete das OVG der Kritik des Verwaltung­sgerichts an der Stadt bei: So sei deren Prognose, der Weihnachts­markt allein lasse ein größeres Besucherau­fkommen erwarten, als allein durch eine Öff- nung der Läden am Sonntag erzielt werden könne, nicht schlüssig und vertretbar begründet. Gegen die geforderte Prognose von Besucherza­hlen hatte Oberbürger­meister Thomas Geisel zuvor Position bezogen: „Wir müssten einen absurden Aufwand betreiben, nur um nachzuweis­en, was mit Blick auf die Anziehungs­kraft der innerstädt­ischen Weihnachts­märkte nun wirklich offensicht­lich ist.“Diesen Einwand kommentier­te das OVG nun als „unzutreffe­nd“.

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