Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
94 Fußfessel-Träger in Deutschland
Derzeit müssen mehr Personen das Gerät tragen als 2016. Experten üben Kritik.
BERLIN (jd/maxk) Die Zahl der mit elektronischen Fußfesseln kontrollierten Personen ist gestiegen. So sind derzeit Fußfesseln gegen 94 verurteilte Straftäter angeordnet, im Vorjahr waren es 88 gewesen. Das geht nach Informationen unserer Redaktion aus Zahlen des Justizministeriums in Baden-Württemberg sowie der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder hervor.
Von den 94 Personen haben 70 Sexualstraftaten und 24 Gewaltdelikte begangen. Jedoch sind nicht alle auf freiem Fuß. „In 28 Fällen ist eine Unterbrechung vermerkt“, teilte ein Sprecher des zuständigen Justizministeriums in Hessen mit. Grund dafür könne etwa die Unterbringung des Täters in Untersuchungs- haft oder in einem Krankenhaus sein. In NRW tragen den Angaben zufolge drei Personen eine Fußfessel, bei drei weiteren wurde die Anordnung unterbrochen. In Bayern tragen auch zwei unter potenziel- André Schulz lem Terrorverdacht stehende Gefährder eine Fußfessel.
Die Behörden erhoffen sich, durch die Überwachungsmaßnahmen, weitere Straftaten der jeweiligen Person verhindern zu können. Laut hessischem Justizministerium hat sich der Einsatz bewährt. „Die Betroffenen wissen, dass wir ihren Aufenthaltsort verfolgen, und das Warnsystem funktioniert“, sagte Ministeriumsexperte René Brosius.
Zuletzt kamen aber erneut Zweifel an der Wirksamkeit von Fußfesseln auf: Wie jüngst bekannt wurde, kam in Hamburg ein Sexualstraftäter erst nach 69 Verstößen gegen die Auflagen zum Tragen der Fußfessel vorübergehend wieder in Haft. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, ist ebenfalls kritisch. „Bei gefährlichen Menschen wie Gewalt- oder Sexualstraftätern ist die Fußfessel ungeeignet“, sagte er. Sie könne keine weiteren Taten verhindern und erwecke nur den Schein guter Überwachungsmöglichkeiten.
„Bei gefährlichen Menschen ist die Fußfessel ungeeignet“ Bund Deutscher Kriminalbeamter