Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Befristete Verträge im Profifußball sind zulässig
ERFURT (gic/her) Die Revolution im Profifußball bleibt aus: Bundesligavereine dürfen ihre Lizenzspieler auch weiterhin mit befristeten Arbeitsverträgen ausstatten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gestern in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: 7 AZR 312/16). ExTorhüter Heinz Müller hatte gegen seinen früheren Arbeitgeber, den FSV Mainz 05, auf Entfristung seiner Beschäftigung sowie Zahlung entgangener Prämien geklagt. Hätten die Erfurter Richter im Sinne Müllers entschieden, wäre ein Umbruch im Vertragsgeschäft der Bundesliga die Folge gewesen.
Edith Gräfl, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, sagte: „Vom Fußball werden sportliche Höchstleistungen erwartet, man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalter zu erbringen sind.“Die Zeitverträge der Fußballprofis seien durch die Eigenart ihrer Arbeitsleistung gerechtfertigt, urteilte das Gericht. Es ist das erste Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht im Profifußball. Das Arbeitsgericht Mainz hatte in einer Vorinstanz Heinz Müller noch Recht gegeben. Eine Entscheidung zugunsten Müllers hätte ähnlich weitreichende Folgen wie das Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor mehr als 20 Jahren gehabt. Der belgische Fußballer Jean-Marc Bosman hatte erwirkt, dass Fußballer nach Ablauf ihres Vertrags ablösefrei den Verein wechseln können. Sportrechtsexperte und Rechtsanwalt Paul Lambertz (DWF) hält die Entscheidung aus Erfurt für richtig. „Ohne dieses Urteil wäre Profifußball nicht möglich und würde zusammenbrechen“, sagt er.
Heinz Müller kam 2009 zu Mainz, unterzeichnete 2012 einen Zweijahresvertrag mit der Option für ein weiteres Jahres. Dafür hätte Müller, der heute 39 Jahre alt ist, allerdings mindestens 23 Bundesligaspiele für Mainz 05 bestreiten müssen. Nach zehn Spielen verletzte sich Müller indes und fiel bis zum Ende der Hinrunde aus. Daraufhin warf ihn der damalige Trainer Thomas Tuchel aus dem Profikader.