Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Helmut Schmidt stellt die Vertrauensfrage
Um Regierungskrisen kurz zu halten und eine handlungsunfähige Regierung zu verhindern, haben sich die Verfasser des Grundgesetzes ein besonderes Instrument erdacht. Während die Opposition die Möglichkeit hat, ein konstruktives Misstrauensvotum zu beantragen, kann auch der Bundeskanzler selbst die Vertrauensfrage stellen. Am 3. Februar 1982 war es Helmut Schmidt, der diesen Schritt wagte. Der Grund: Die sozialliberale Regierung war zerstritten, die Beratungen um den NatoDoppelbeschluss waren eine Belastungsprobe. Auch der wirtschaftspolitische Kurs des SPD-Kanzlers führte zu Spannungen mit der FDP. Schmidt bat deshalb den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen. Helmut Kohl, Oppositionsführer der CDU im Bundestag, kritisierte den Kanzler scharf, vor allem weil dieser die Vertrauensfrage nicht mit einer konkreten politischen Frage verknüpft habe. Schmidt verlange nach einer „Generalvollmacht“für seine „nebelhafte“Politik, befand Kohl. Bei der Abstimmung gewann Schmidt die Vertrauensfrage mit 269 von 493 Stimmen deutlich. Doch schon ein halbes Jahr später kriselte es erneut in der Koalition. Im Herbst 1982 wurde die Regierung Schmidt gestürzt. Schmidts Nachfolger im Amt des Bundeskanzlers wurde Kohl. Im folgenden Jahr gewann die CDU mit ihm als Kanzlerkandidaten die vorgezogenen Neuwahlen.