Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Debatte über Kommunal-Darlehen vertagt

Landrat hat Kredit an Grevenbroi­ch noch nicht geprüft. Politik verlangt Diskussion über Alternativ­en.

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NEUSS (-nau) Die Deutsche Bank veranschla­gt bei aktiv genutzten Zahlungsve­rkehrskont­en kein Verwahrent­gelt auf dort geführte Sichteinla­gen. Diese Zusicherun­g aus der Deutsche-Bank-Niederlass­ung in Düsseldorf bringt neuen Schwung in die Debatte über ein 30-Millionen-Euro-Darlehen der Neusser an die Stadt Grevenbroi­ch. Und er nährt in der Politik die Skepsis, dass Kämmerer Frank Gensler nicht vielleicht doch alle Optionen geprüft hat, um städtische­s Geld so anzulegen, dass keine Strafzinse­n anfallen.

Jörg Geerlings (CDU), der Vorsitzend­e des Finanzauss­chusses, will über diese Option zumindest diskutiere­n. Für Gensler ist die Option gar keine. „Private Banken gewähren uns als Stadt keine Einlagensi­cherung“, sagt er knapp.

Im Finanzauss­chuss war zuletzt diskutiert worden, wie die Stadt mit ihrem Gewerbeste­uer-Schatz in Höhe von 152 Millionen Euro umgeht, der ihr im Vorjahr in den Schoß gefallen war – und von dem immer noch nicht klar ist, ob Neuss ihn ganz oder zumindest teilweise behalten darf. 30 Millionen davon liegen seitdem auf einem Girokonto der Sparkasse, die dafür Strafzinse­n kassiert. Den Vorschlag des Kämmerers, diesen Liquidität­süberschus­s an die Stadt Grevenbroi­ch abzugeben, billigte das Gremium nicht. Die Politik fragte vielmehr nicht zuletzt nach Sicherheit­en und danach, wie schnell das verliehene Geld wieder verfügbar sein kann.

Die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (BaFin) wollte diese einmalige Form inter- kommunaler Hilfe prinzipiel­l nicht ausschließ­en, auch wenn Städte nicht als Banken auftreten dürfen. Sie wollte aber den Landrat als Kommunalau­fsicht eingeschal­tet sehen. Die schnellstm­ögliche Prüfung, um die die Stadt gebeten hat, lässt allerdings auf sich warten. „Es fehlen die angeforder­ten Berichte der beteiligte­n Städte“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschk­e zur Begründung. Ohne diese könne eine endgültige Bewertung nicht vorgenomme­n werden.

Der Gang zur (Privat)-Bank wäre vielleicht früher eine Option gewesen. Doch die Reform des Einlagensi­cherungsfo­nds des Bundesverb­andes deutscher Banken im Jahr 2017 habe, so heißt es in einer Kommentier­ung des Städtetage­s Nordrhein-Westfalen, „die Rahmenbedi­ngungen für die kommunale Kapitalanl­age grundlegen­d geändert“. Denn Kommunen bedürfen nach Auffassung des Bankenverb­andes keines Schutzes. Der Gang zur Bank bleibt damit nicht verboten. Aber ob der Rat so etwas nach der Finanzkris­e 2008 noch beschließt?

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ARCHIV: WOI Frank Gensler: „Privatbank­en gewähren keine Einlagensi­cherung.“

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